Frage von Werner B. • 25.03.2010
Frage an Jan Cwik von Werner B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Nach 44 Berufsjahren bin ich seit dem 1.7.2009 arbeitslos. Ab dem 1.1.2011 werde ich die Altersrente beantragen. Seit Februar 2010 wurde mir von meiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit eine Maßnahme nach § 46 bei einem Träger zugewiesen. Diese Maßnahme dauert 8 Monate und beinhaltet lt. Anschreiben Bewerbungsraining. Nach Abschluß diese Maßnahme würde ich dem Arbeitsmarkt noch 2.5 Monate zur Verfügung stehen.
Meine Fragen:
Geht es hier nur um eine Beschönigung der Arbeitslosenstatistik?
Sind die Kosten für diese Maßnahme in meinem Fall gerechtfertigt?
Sollten solche Maßnahmen nicht besser für junge Arbeitslose verwendet werden?
Mit freundlichen Grüßen
W. Böhm
Antwort ausstehend von Jan Cwik FDP