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Jamila Anna Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg M. •

Sie sind ja für die Absenkung des Wahlalters,sind Sie dann auch einverstanden das dann das Alter beim Strafrecht gesenkt wird ? Zum bsp. 18 J. und nicht mehr 21j.

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Ich spreche mich für das Wahlalter 16 aus. Auch Jugendliche haben das Recht, über ihre Zukunft mitzuentscheiden. Grundsätzlich hat jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin das Recht zu wählen. Wenn dieses Grundrecht vom Staat vorenthalten wird, liegt die Beweislast dafür beim Staat. Für 16- und 17-Jährige halte ich das Verbot an der Wahl teilzunehmen, für nicht ausreichend gerechtfertigt.

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Die Weichen, die jetzt gestellt werden, entscheiden darüber, wie gut unsere Kinder und Enkel und ihre Nachfahren noch auf der Erde leben können. Die heute Jüngeren werden mit den Folgen dieser Entscheidungen von heute noch viel länger leben müssen als die heute Älteren. Aber durch die demographische Entwicklung in unserem Land haben junge Menschen in Summe viel weniger Stimmen an der Wahlurne.

Junge Menschen haben gerade auch in den letzten Jahren in der Corona-Pandemie oder beim Umgang mit der Klimakrise bewiesen, dass sie ein großes Maß an persönlicher Reife besitzen und über einen guten Blick für das Gemeinwohl verfügen. Bei den Besuchergruppen von Schulen aus meinem Wahlkreis stelle ich immer wieder fest, dass die allermeisten jungen Leute viel politisches Wissen und Interesse besitzen. All das sind aus meiner Sicht Kriterien, die eine informierte und selbstbestimmte Wahlentscheidung ermöglichen. Die Funktionsweise der Demokratie in Deutschland und Europa, der Ablauf von Wahlen und die Wichtigkeit von demokratischer Beteiligung wird Jugendlichen in der Schule beigebracht. Wieso sollten sie all das nur in der Theorie lernen und nicht anschließend selbst das Wahlrecht in unserer Demokratie ausüben dürfen?

Für mich sind die Altersgrenzen von Wahlrecht und Strafrecht nichts, was in einem direkten Zusammenhang zueinander steht. Beim Strafrecht ist es derzeit so, dass Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, als Heranwachsende gelten und somit auch voll strafmündig sind. Im Einzelfall wird anhand der Tat und des Entwicklungsstandes des Jugendlichen entschieden, ob noch das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Diese Regelung sollte meiner Meinung nach weiter beibehalten werden, denn sie dient der Prävention weiterer Straftaten und stellt den Schutz von Jugendlichen sicher.

Generell geht die Zahl der Straftaten, die durch Kinder oder Jugendliche verübt wurden, in den letzten Jahren zurück, weswegen ich keine Notwenigkeit sehe, das Alter im Strafrecht abzusenken. Einzelne Jugendliche, die straffällig werden, können vom Jugendstrafrecht geschützt werden, ganz unabhängig davon ob man der Gesamtheit der Jugendlichen eine informierte Wahlentscheidung zutraut. Das steht für mich in keinem Widerspruch.

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