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Jakob Blankenburg
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Frage von Mike B. •

..... erhalten denn auch die Bundestagsabgeordneten die einmalige Energiepreispauschale?

Und das zu der Diätenerhöhnung von 3,3% im Juli ? !
Das ist ja dann für die eh zu den 10% einkommensstärkeren
Gutverdienden eine monatliche Energiekostenpauschale.
Falls das so ist, meinen Sie das ist dem überwiegenden Teil der Bevölkerung unter anderem mehr als 21 MIllionen Rentner noch vermittelbar?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.

Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus. Dies sorgt für eine sozial ausgewogene Kompensation der energiepreisbedingten Mehrbelastung.

Alle Bürger:innen merken die steigenden Preise im Portemonnaie – sei es an der Tankstelle oder bei der Stromrechnung. Bürger:innen mit hohen Einkommen können diese gestiegenen Energiepreise besser abfangen, als es Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen können. Daher ist es absolut richtig, dass Menschen mit einem höheren Einkommen weniger von der Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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