Frage von Hilde L. • 05.05.2014
Antwort von Ismail Ertug SPD • 12.05.2014
(...) Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchte es eine solche Regelung. Denn leider ist bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. (...)