Frage an Irmgard Mielke von Jörg H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Mielke,
als kleiner Unternehmer interessiert mich Ihre Einstellung zur Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.
In meinem Fall (Büro in Würtemberg, Lagerraum in Bayern) fallen Gebühren gleich für zwei Kammern an.
Zuviel Bürokratie und zusätzliche Kosten ersticken manch gute Geschäftsidee im Keim.
Beste Grüße
Jörg Hartke
Sehr geehrter Herr Hartke,
als langjährige selbständige Mittelständlerin (Kfz-Gewerbe) kenne ich die Probleme, unter denen gerade kleinere und mittlere Betriebe leiden, nur allzu gut. Diese Betriebe leiden unter einer überbordenden Bürokratie und unter einer immensen Steuern- und Abgabenlast, welche wiederum gewerbliche Aktivitäten hemmen und zu Liquiditätsverlust führen. Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK stellt eine weitere Belastung für Unternehmen dar, die angesichts der „Gegenleistung“ der IHK für die gezahlten Beiträge weitgehend nutzlos und unnötig ist. Durch die Zwangsmitgliedschaft (fehlen jeglichen Wettbewerbs) hat sich die IHK leider in vielen Bereichen entwickelt wie eine aufgeblähte staatliche Verwaltung.
Bei einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft der HK, die ich aus den oben angeführten Gründen selbst befürworte, muss aber die Berufsausbildung (Lehrlings- und Meisterausbildung) im Handwerk gesichert werden, denn mit der Struktur der handwerklichen Berufsausbildung haben wir in Deutschland ein System, welches höchste Qualität garantiert und um das uns die ganze Welt beneidet.
Die tatsächlichen Chancen für eine Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in HK und IHK sehe ich leider als sehr gering, denn alle anderen etablierten Parteinen setzen immer zuerst auf denn „alles regelnden Staat“, anstatt auf die Fähigkeiten der Menschen zu vertrauen.
Dies ist an einer Vielzahl von neueren Bundesgesetzen zu sehen. Als aktuellstes Beispiel ist hier das Gesetz zur vorgezogenen Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen zu nennen. Dieses absolut mittelstandsfeindliche Gesetz hat nur mehr Bürokratie geschaffen, da doppelte Lohnabrechnung im Monat sowie Rückbuchungen, und Kosten, da frühere Beitragszahlung und Verwaltung, zur Folge. Dieses noch von Rot-Grün im Bundestag beschlossene Gesetz wurde dann von CDU/CSU durch den Bundesrat gewinkt. Nur wenige Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg haben auf Druck der mitregierenden FDP nicht dafür gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Mielke