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Iris Nieland
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Frage von Eugen H. •

Frage an Iris Nieland von Eugen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Nieland,

Sie kandidieren zur Landtagswahl 2016 in Rheinland-Pfalz.

Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn Atemluft ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.

Leider müssen viele Menschen immer noch durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.

Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.

Darum frage ich Sie:

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.

Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.

Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

Mit freundlichen Grüßen

E. H.

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Sehr geehrter Herr Hoppe-Schultze,
als Sie mir Ihre Frage stellten, war ich noch keine Landtagsabgeordnete. Erst später bin ich darauf aufmerksam geworden. Heute möchte ich Ihnen antworten.
Ihre Fragen sind nicht einfach zu beantworten, denn sie berühren komplizierte Zusammenhänge des Rechts und der Philosophie. In diesem Zusammenhang ist es nicht unproblematisch, mit dem "Menschenrechts"-Begriff zu agieren. Auf saubere Atemluft besteht insofern ein Recht, als es das Recht auf gesunde Lebensumstände berührt. In Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 steht: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet…" Dass Rauchen dieses Recht auf einen solchen Lebensstandard gefährdet, ist dort allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.
Problematisch wäre eine Ausweitung von Rauchverboten somit aus zweierlei Gründen:
1. Würde man das Rauchen unter Hinweis auf eine Verunreinigung der Atemluft weitgehend verbieten, dann würde das weitere Verbote nach sich ziehen. Die Atemluft wird schließlich auch durch die Abgase von Automobilen (Feinstaub), durch den Flugverkehr, durch industrielle Prozesse, durch Insektizide, durch spezifische Lacke oder Holzschutzmittel beeinträchtigt. Wie müsste man dann mit diesen Verursachern umgehen?
2. Auch die Raucher könnten sich auf eine Verletzung der Menschenrechte und auf eine Diskriminierung berufen. So steht bespielsweise in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf den Schutz der individuellen Freiheitssphäre: "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben (…) ausgesetzt werden."
Ein Gesetz, dass das Rauchen unter freiem Himmel verbietet, kann somit nicht unterstützt werden. Zum einen ist nicht geklärt, was mit "mit der von Ihnen erwähnten Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen usw." gemeint sein soll. Welchen Abstand in Metern vom Raucher muss jemand haben, um als "anwesend" zu gelten? 1 Meter, 5 Meter, 50 Meter, 500 Meter? Welche Behörde soll das überprüfen und notfalls ahnden?
Derartige Probleme sollten ohne Gesetze und weitere Bürokratie gelöst werden. Deutschland hat schon zu viele Verordnungen und Gesetze, die nicht ausreichend kontrolliert werden können. Man denke nur an das durchaus richtige Verbot der Nutzung des Handys am Autolenkrad, das aber in der Praxis nur zu einem geringen Prozentsatz festgestellt und geahndet wird.
Wenn sich also jemand unter freiem Himmel durch Zigarettenrauch belästigt fühlt, sollte er das Problem auf der persönlichen Ebene mit dem Raucher zu lösen versuchen. So bliebe entweder die Bitte an den Raucher, den Rauch vielleicht in eine andere Richtung zu blasen, oder sich von dem Raucher zu entfernen, so dass ein gewisser sicherer Abstand gewahrt wird. Der von Ihnen geschilderte Fall ist natürlich bedauerlich. Wie Sie erwähnen, wäre es dem Veranstalter des von Ihnen beschriebenen Musikabends möglich gewesen, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und ein Rauchverbot auszusprechen. Offenbar erfolgte das aber nicht, sondern wurde der betreffende Herr nur zum Nichtrauchen aufgefordert. In diesem Fall stieß sich Ihre Vorstellung des "Rechts auf Erholung und Freizeit" (Menschenrechts-Artikel 24) mit der Vorstellung des Rauchers von diesem Recht. Die Veranstalter des Abends zogen es offenbar vor, der diesbezüglichen Vorstellung des Rauchers zu folgen.
Insofern ist es heute nicht gesetzlich möglich, das Rauchen, wie Sie es wünschen, "innerhalb einer Minute zu unterbinden". Die Aufgabe, im Falle einer solchen Situation mit dem Hausherrn zu diskutieren, bleibt Ihnen deshalb nicht erspart.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Nieland

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