Portrait von Ingrid Arndt-Brauer
Antwort von Ingrid Arndt-Brauer
SPD
• 06.11.2009

(...) Auch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haben das Recht, sich aktiv durch Übernahme von Ämtern oder Funktionen in Parteien oder per öffentlicher Meinungsäußerung politisch zu betätigen oder zu äußern. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung erfährt meiner Meinung nach nur dann eine Einschränkung, wenn Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ihre/n Funktion/Beruf nutzen, um andere politisch zu beeinflussen. Beispielsweise darf ein Lehrer nicht versuchen, mit tendenziösen oder einseitigen Meinungsäußerungen politischen Einfluß auf seine Schüler auszuüben. (...)

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