Können Sie bitte erläutern, wie Sie zu den angeblich hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger stehen, bei Heizungen mit niedrigen Abgastemperaturen, bei Wärmepumpen, bei Solaranlagen usw ist er wie der Heizer auf der E-Lock in GB vor Jahren beschätigt.
Können Sie bitte erläutern, wie Sie zu den angeblich hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger stehen, bei Heizungen mit niedrigen Abgastemperaturen, bei Wärmepumpen, bei Solaranlagen usw ist er wie der Heizer auf der E-Lock in GB vor Jahren beschätigt. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnliche Vorgaben in anderen Ländernin Europa gibt? Bei mir entstehen nur doppelte Kosten, da meine Anlage vom Installateur gewartet wird. Zusatzkosten, entstehen, wenn der Schornsteinfeger erst die Heizung beschädigt und in der Folge Abgasaustritt diagnostiziert und beanstandet. bei mir passiert.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich begrüße ich das Prinzip der öffentlich-rechtlichen Kontrolle in sicherheitsrelevanten Fragen. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen, wo beispielsweise Dekra oder TÜV mit dieser Aufgabe „beliehen“ sind. Dieses Prinzip eignet sich aus meiner Sicht auch gut für die Überprüfung der Feuerstätten in Häusern, um deren Sicherheit zu garantieren. Ob – wie Sie sagen – eine Anpassung notwendig ist, kann ich aus meiner Expertise als Haushalts- und Verteidigungspolitiker nur schwer beurteilen. Ich habe Ihre Anmerkungen daher an meine Kollegen der Energie- und Baupolitik weitergegeben.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Ingo Gädechens, MdB