Frage an Ingo Gädechens von Joachim S. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Gädechens,
Sie sind ehem. Marine Stabsbootsmann. Daher sind Ihnen die Probleme der PUO-Zeitsoldaten beim Übergang in das Zivilleben bekannt. Deren fachliche Ausbildungsanteile werden meist zivil anerkannt. Dies gilt jedoch nicht für die militärfachlichen/soldatischen Inhalte, die u.a. an der MUS in Plön vermittelt werden. Auch Sie haben sicherlich im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung an der MUS in Plön die Qualifikation zum Objektschutz-Zugführer erhalten.
Wie erklären Sie den Zeitsoldaten u.a. in den Wahlkreis- Marinestandorten Neustadt und Plön, dass diese soldatischen Bildungsanteile nicht formell bewertet werden. Warum erfolgt keine Berücksichtigung der militärfachlichen/soldatischen Ausbildungsinhalte und Tätigkeit in einer bildungsbezogenen materiellen Gesamtschau?
Es macht z.B. keinen fachlichen Unterschied, ob ich die Maschinenanlage auf einem Handels- oder Kriegsschiff bediene. Der Unterschied liegt in den zusätzlichen soldatischen Aufgaben auf einem Kriegsschiff.
Gerne höre ich von Ihnen, wie Sie diesen Mangel abhelfen möchten.
Beste Grüße
Joachim Schroeder
Sehr geehrter Herr Schroeder,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Freundlicherweise hat mich von Ihnen ja bereits eine Vielzahl von Mitteilungen erreicht, die inhaltlich schwer einzuordnen waren. Gleichwohl erging von mir bereits vor längerer Zeit der Hinweis, dass Sie sich direkt mit Ihrem Anliegen an das BMVg und ggf. auch an die Wehrbeauftragte wenden sollten. Nach interner Rückfrage haben Sie das auch getan und Antworten erhalten.
Thematisch kann ich Ihr Anliegen nachvollziehen. Es war und ist immer ein schwieriger Prozess, wenn es um die Anerkennung von Ausbildungsinhalten innerhalb der Bundeswehr im Rahmen ziviler Ausbildungen geht. Wenn ich die von Ihnen geschilderte Problematik richtig verstehe, geht es um die Frage, ob eine Bildungseinrichtung bereit ist, Bundeswehrausbildungen anzuerkennen, beziehungsweise Teile dieser anzurechnen. Diese Frage kann bundespolitisch jedoch nicht allein beantwortet werden. Verfassungsgemäß obliegt den Ländern die Ausgestaltung der Bildungspolitik und Anerkennung von Abschlüssen. Hier kann bundesseitig nur im Einklang mit Bundesrat und Bundestag ein Änderungsprozess angeschoben werden. Regierungsseitig gilt zunächst zu klären, ob überhaupt ein Änderungswille bei den Ländern vorhanden ist. Von daher sehe ich derzeit nicht die Abgeordneten in der Pflicht, sondern die Vertreter der Bundesregierung. An die haben Sie sich richtigerweise gewandt und sollten das auch weiterhin tun.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ingo Gädechens, MdB