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Ingo Gädechens
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Frage von Manfred E. •

Frage an Ingo Gädechens von Manfred E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Gädechens!

Ich lese gerade auf

https://www.scientists4future.org/2020/02/s4f-wendet-sich-gegen-dramatische-kurzungen-der-forderung-fuer-angewandte-energieforschung/

"Entgegen offizieller Bekenntnisse der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energiewende hat die Regierungskoalition im November 2019, ohne größere Beachtung in der Öffentlichkeit, die Finanzmittel für die angewandte Energieforschung für die nächsten drei Jahre drastisch gekürzt. Von diesen Kürzungen sind primär Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Technologien, Verfahren und Methoden für erneuerbare Energien und Speichertechnologien betroffen, die die Basis für die Energiewende bilden.

Die Verpflichtungsermächtigung von Haushaltsausgaben für Forschungsprojekte in der angewandten Energieforschung, die im Jahr 2020 beginnen, wurden für das Jahr 2021 um rund 90 % gekürzt. Im Jahr 2022 betragen die entsprechenden Kürzungen ca. 65 %. Dies bedeutet eine Absenkung des Gesamtbudgets für diese Forschungsvorhaben um 250 Mio. EUR (ca. 50%), sowie ein von Jahr zu Jahr stark schwankendes Budget. "

Haben Sie auch für diese Kürzung gestimmt?
Können Sie mir erklären, warum in diesen Zeiten so etwas entschieden wird?

Ich sehe wie in den USA die Forschschung um den Klimawandel behindert wird, das sollte bei uns doch eigendlich besser laufen.

Liebe Grüße
Manfred Ehmke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ehmke,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Energieforschungsmittel im Bundeshaushalt. Tatsächlich kam es im Rahmen der Haushaltsberatungen zu einer ganzen Zahl von Änderungen an der einschlägigen Haushaltsstelle zur Energieforschung – korrekt, aber etwas technisch formuliert im Kapitel 0903, Titel 683 01 und damit im Haushaltsplan des Bundeswirtschaftsministeriums. Dabei sind diese ganzen Änderungen nur mit einem gewissen Hintergrundwissen und den Antragsunterlagen der Haushaltsberatungen nachzuvollziehen, die jedoch grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Insofern bleibt für Außenstehende erst einmal nur die Möglichkeit eines „Vorher-Nachher-Vergleiches“, der aber viele Aspekte nicht richtig wiedergeben kann.

Zunächst zu einer ganz zentralen Feststellung: Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen ist es zu keiner Kürzung im Bereich der Energieforschung für den Haushalt 2020 gekommen – ganz im Gegenteil wurden sogar noch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Ein ganz entscheidender Punkt hier ist die Schaffung eines neuen Titels für „Reallabore der Energiewende“. Diesen Titel findet man aber nicht im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums, sondern im sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (Konkret: Kapitel 6092, Titel 686 26). Mit den „Reallaboren der Energiewende“ sollen zukunftsfähige Energietechnologien unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab erprobt werden. Damit geht es auch hier also um Energieforschung. 2020 stehen dafür 115 Millionen Euro zur Verfügung (sowie für die kommenden Jahre 147 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen), die größtenteils aus dem genannten Titel des Haushaltes des Bundeswirtschaftsministerium entnommen wurden.

Etwas differenzierter ist der Blick auf die Verpflichtungsermächtigungen. Da ein Bundeshaushalt grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt ist, soll eigentlich auch jeweils nur für den Zeitraum eines Jahres Geld zur Verfügung gestellt werden. Da dies aber mit vielen, langjährigen Projekten schwierig wäre, gibt es das Instrument der sogenannten Verpflichtungsermächtigung. Damit ermächtigt das Parlament die Bundesregierung, bereits für die folgenden Jahre verbindliche Finanzierungszusagen zu machen. Diese Verpflichtungsermächtigungen werden dabei grundsätzlich im Rahmen einer vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Methodik berechnet. Dabei wird für die kommenden Jahre jeweils ein beabsichtigter Betrag an Bundesmitteln ausgewiesen, die laut aktueller Planung zur Verfügung gestellt werden sollen. Davon wird jeweils ein prozentualer Anteil als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt, der damit schon fest zugesagt werden kann. Dieser Mechanismus sichert einerseits das Recht des Parlamentes, die Ausgaben des Bundes festlegen zu können – andererseits werden aber auch langjährige Projekte ermöglicht.

Im konkreten Fall des von Ihnen angesprochenen Energieforschungstitels greifen bei den Verpflichtungsermächtigungen ab 2021 zwei Effekte: Einmal gab es auch hier – wie wir es schon im Haushaltsansatz von 2020 gesehen haben – große Verschiebungen zwischen einzelnen Haushaltstiteln und ein Großteil der auf den ersten Blick „gekürzten“ Verpflichtungsermächtigungen ist in den bereits genannten Titel „Reallabore der Energiewende“ geflossen. Andererseits ist die skizzierte Regelung zur Anwendung gekommen, wonach durch Verpflichtungsermächtigungen immer nur ein gewisser Prozentsatz der in den kommenden Jahren geplanten Ausgaben bereits jetzt fest zugesagt werden darf. Weil diese sogenannte „Vorbindungsquote“ im Energieforschungstitel bereits außerordentlich hoch war, mussten die Verpflichtungsermächtigungen in einem moderaten Maß abgesenkt werden. Hier geht es aber in keiner Weise um Titelkürzungen, sondern um eine technisch-haushaltsrechtliche Frage.

Insofern bleibt als Fazit: Die Veränderungen im Energieforschungstitel sind nur mit Blick auf andere Haushaltstitel sowie die Grundsätze des Haushaltsrechtes nachzuvollziehen. Entgegen dem ersten Eindruck gab es aber keine Kürzung bei der Energieforschung. Auch in den kommenden Jahren ist keine Kürzung geplant. Vielmehr sollen die Mittel auf hohem Niveau verstetigt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben – auch wenn ich weiß, dass diese Details und Feinheiten mitunter etwas schwierig nachzuvollziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Ingo Gädechens, MdB

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