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Ingo Gädechens
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Frage von Antje D. •

Frage an Ingo Gädechens von Antje D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gädechens,

Sie haben sicherlich auch den Medien entnehmen können, wie sich Abgeordnete der AFD, namentlich Maier, von Storch und Weidel so diskriminierend über Menschen aus dem Ausland, bzw. im Falle Maier rassistisch geäußert haben, dass Strafverfahren, Petitionen zu Strafverfahren eingeleitet wurden bzw. im Gange sind. Sämtliche hier genannten Abgeordneten wurden sogar von den sozialen Netzwerken sanktioniert.
Mich würde interessieren wie Sie sich zu diesen Vorgängen verhalten werden:
1.) Werden Sie persönlich selbst Anzeigen zur Strafverfolgung initiieren?
2.) Werden Sie persönlich zwecks Ermöglichung der Strafverfolgung Anträge auf Aufhebung der Abgeordneten - Immunität stellen?
3.) Werden Sie persönlich entsprechende Anträge unterstützen?
Danke für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Antje Galuschka

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Galuschka,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage betreffend der inzwischen leider regelmäßigen diskriminierenden, rassistischen und menschenverachtenden Stellungnahmen von AfD-Abgeordneten.

Ich finde es schon sehr perfide, wie große Teil der AfD agieren: Mit immer schärferen Äußerungen versuchen Abgeordnete der AfD fortwährend, die mediale Aufmerksamkeit zu erlangen. Gerade die letzten Wahlergebnisse haben leider gezeigt, dass diese Strategie aufgegangen ist. Denn während es der Partei so gelingt, kontinuierlich die Berichterstattung zu dominieren - ohne dabei sachorientierte Vorschläge anzubieten! -, verweist sie bei berechtigter Kritik durch andere Parteien immer wieder auf eine sogenannte "Meinungsdiktatur" und präsentiert sich als Opfer der "etablierten" Parteien. Aus diesem Grund halte ich es für klug, diese Strategie der AfD möglichst wenig zu unterstützen. Daher nehme ich mich persönlich in Bezug auf Strafanzeigen zurück, da diese zudem bereits zahlreich bei der Polizei eingegangen sind. Zu Ihrer Frage bezüglich eines Antrags auf Aufhebung der Immunität möchte ich anmerken, dass ich gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages nicht antragsberechtigt bin. In der Regel wird diese von den Staatsanwaltschaften beantragt und sodann - meist nahezu einstimmig - vom zuständigen Fachausschuss und anschließend vom Plenum des Bundestages entschieden. Sollte es bis zu einer Plenumsentscheidung kommen, werde ich die Aufhebung der Immunität unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens, MdB

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