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Ingo Gädechens
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Frage von Felix T. •

Frage an Ingo Gädechens von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gädechens,
mit Erstaunen stelle ich ich fest, dass Sie hier in einer Frage vom 02.08.2017 an Sie zum Thema
Versorgungsausgleich für Beamte und Soldaten mit Besonderer Altersgrenze behaupten
"dass der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich – insgesamt gesehen – kostenneutral geregelt ist, das heißt,
dass Scheidungsfolgen nicht aus Steuermitteln finanziert werden".

Bereits 2012 veröffentlichte der Bundeswehrverband (Die Bundeswehr, Journal des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. , Ausgabe 10/2012, S.36) Erkenntnisse zur Erwirtschaftung von 18 Mio EUR pro Jahr durch Kürzung im Versorgungsausgleich, die nicht an Berechtigte ausgezahlt wurden, sondern im Haushalt verblieben.
Die öffentliche Erkenntnis dazu führte u.a. zu den heutigen Regelungen im AttrStGes für Soldaten bis zum 60/62 Lebensjahr..
Bundespolizei und Feuerwehr sowie ältere Berufssoldaten wurden auf Bestreben des BMI ausgenommen. Die trifft diese Härte jedoch genau so.
Diese Summe von ca. 18. Mio EUR jährlich kann man nochmal für ca. 400.000 Polizisten und Feuerwehrleute bei Bund und Ländern sowie Justizvollzugbseamten mit Besonderer Altersgrenze annehmen.
Wann wird Ihre Partei sich endlich mal dafür einsetzen, die konkreten Einnahmen und Ausgaben für die Betroffenen mit Besonderer Altersgrenze zu veröffentlichen?
Ich behaupte, geschiedene Beamte und Soldaten mit Besonderer Altersgrenze finanzieren den Staatshaushalt! Bitte widerlegen Sie das mit konkreten Zahlen für diese Berufsgruppe!
Mit bestem Gruß!
T.

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