Frage an Ingo Gädechens von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Formelle Bildungsbewertung Offizier Militärfachlicher Dienst (Fachoffizier)
Sehr geehrte Herr Gaedechens,
in Ihrem Wahlkreis befinden sich Militärstandorte, an denen auch „Fachoffiziere“ tätig sind.
Über die erste berufliche Aufstiegsfortbildung (SgTechniker/ Betriebswirt) hinaus ist die weniger bekannte zweite Aufstiegsfortbildung möglich, z.B. zum Offizier Militärfachlicher Dienst (Fachoffizier)
Vom BMVtg wird bei den Offizieren Militärfachlicher Dienst eine Bildungsgesamtbewertung als Techniker (fachlich) und Soldat (militärfachlich) abgelehnt, denn dies ist angeblich nicht notwendig, da diese bis zum Ruhestand Berufssoldaten sind.
Im Widerspruch steht die Begründung zur förderlichen Anrechnung der General-und Admiralstabsausbildung auf das Masterstudium in Kooperation der Führungsakademie mit der Bw-Hochschule Hamburg.
Was bei den Generälen/Admirälen möglich ist (Anrechnung Masterstudium) sollte doch auch bei den "Fachoffizieren" zum Bachelor möglich ist.
Bitte erklären Sie den Offizieren Militärfachlicher Dienst diesen Widerspruch.
Sehr geehrter Herr Schröder,
Ihre Eingabe muss ich unter den gegeben Umständen gleichlautend beantworten, wie Ihnen bereits zuvor mehrere Abgeordnetenkollegen aller Fraktionen geantwortet haben. Der Einfachheit halber möchte ich auf die Antworten der Abgeordneten Frau Dr. Nina Scheer (SPD) vom 2. September 2016 und von Frau Dr. Sütterlin-Waack (CDU) vom 1. Februar 2017 verweisen. Darüber hinaus verweise auf die abschließenden Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Jahr 2014 sowie die Ablehnung Ihrer Eingabe im Petitionsausschuss: Der Beschluss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann, war einstimmig und ist Ihnen im ersten Quartal 2014 zugegangen. Ich komme zu keiner anderen Einschätzung, als sie die ausführliche Begründung der Ablehnung Ihrer Petition erkennen lässt. Daraufhin haben Sie sich am 29.5.2015 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses gewandt und sich über die Untätigkeit des damaligen Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus beschwert. Sie erhielten mit Datum vom 7.9.2015 ein Schreiben, das erneut den Gang des Petitionsverfahrens beim Wehrbeauftragten detailliert schildert und Ihre Beschwerde auf Untätigkeit als unbegründet zurückweist.
Den umfassenden und umfangreichen Stellungnahmen meiner Abgeordnetenkollegen, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Wehrbeauftragten und des Petitionsausschusses kann ich leider nichts Anderslautendes hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB