Frage an Ingo Gädechens von Nadine A. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Gädechens,
ich bin eine liebevolle, kompetente Tagesmutter!
Meine rund 45.000 KollegInnen in ganz Deutschland und ich bieten eine flexible und familiennahe Betreuung von vorrangig Unterdreijährigen. Die Auslastung und Wartelisten geben uns recht: die Eltern und Kinder sind zufrieden & glücklich mit dieser Art der liebevollen Betreuung, welche es möglich macht, die Kinder aufgrund der kleinen Gruppen von maximal 5 Tageskindern gleichzeitig, individuell zu fördern. Des Weiteren entlasten wir dabei die Kommunem in dem Bereich des Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 12. Lebensmonats. Wir sind alle grundqualifiziert, in den meisten Fällen in Spezialgebieten weitergebildet und stehen unseren KollegInnen in den öffentlichen Einrichtungen in der Qualität
der Betreuung ins nichts nach - eher sind wir in Sachen Partizipation und Vermittlung der Bildungsbereiche aufgrund unserer Flexibilität im Alltag sogar einen Schritt voraus!
Der Großteil der Tagesmütter arbeitet aufgrund dieser Flexibilität zugunsten von rund 150.000 Kindern Deutschlands und deren Eltern über 50 Wochenstunden und dennoch:
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist.
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht ist?
Außerdem würden sich viele Eltern gerne dafür entscheiden, ihr Kind aus pädagogisch Gründen bis zum Schuleintritt bei der Tagesmutter zu lassen.
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt werden?
Mit zuversichtlichen Grüßen
N. A.
- qualifizierte Kindertagespflegeperson und Fachkraft für Frühpädagogik
Sehr geehrte Frau Arndt,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Vergütung von Tagesmüttern und Tagesvätern. Für die Union wie auch für mich ganz persönlich spielt das Thema Familie nicht nur in diesem Wahlkampf eine große Rolle, sondern auch weit darüber hinaus. Denn es ist klar: Kinder sind unsere Zukunft und wie Sie auch in Ihrem Schreiben erwähnt haben, bieten Tagesmütter und Tagesväter eine sehr gute Möglichkeit der Kinderbetreuung. Da wir gerne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken möchten, ist eine breite Stärkung aller Kinderbetreuungskonzepte ein Ziel unserer Politik.
Als Verteidigungs- und Tourismuspolitiker bin ich in Fragen der genauen Ausgestaltung von Vergütungssätzen nicht fachkundig. Daher habe ich mich an meine Fachkolleginnen und -kollegen gewandt und eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen erbeten. Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern wie auch von Tagesmüttern und Tagesvätern fällt nicht der Bundesgesetzgeber, sondern obliegt der Regelungskompetenz der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Insofern ist dies in erster Linie eine kommunale Fragestellung und keine bundespolitische. Gleichwohl haben Sie auf §23 SGB VIII verwiesen, in dem grundsätzliche Kriterien der Vergütung festgelegt sind. Wenngleich mir das Bundesfamilienministerium mitgeteilt hat, dass es hier keinen Handlungsbedarf sieht, wird die Union prüfen, inwiefern hier Verbesserungen nötig sind. Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass Tagesmütter und Tagesväter zunehmend auch organisiert mit Ihren Vorstellungen an die Politik herantreten und konkrete sowie fundierte Vorschläge für eine Neugestaltung des Vergütungssystems machen. Auch wenn ich Ihnen keine Versprechungen machen kann, werde ich mich - sollte ich dem nächsten Bundestag angehören - für Ihr nachvollziehbares Anliegen stark machen, da ich eine Stärkung der Tagesmütter und -väter nur befürworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB