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Ingo Gädechens
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Frage von Dieter D. •

Frage an Ingo Gädechens von Dieter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Ingo,

wie wird sich die CDU in Zukunft mit dem Thema ungerechtfertigter Versorgungsausgleich bei Soldaten verhalten, wird es endlich eine gerechte Lösung geben??
Ich habe bisher 39.000 € für meine verstorbene Ex-Frau bezahlt, ist das der Dank für 33 Jahre Dienst am Volke?

Mit freundlichem Gruß
D. D.
Stabsbootsmann a.D.

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Antwort von
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Lieber Dieter Dahlhelm,

Du hattest Dich bereits im Frühjahr in dieser Sache an mich gewandt. Ich kann inhaltlich nur das wiederholen, was ich damals bereits geschrieben hatte:

Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die verschieden hohen Versorgungsanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, auszugleichen. Er ist geprägt von dem Grundsatz der mit der Scheidung bewirkten sofortigen und endgültigen Trennung der beiden Versorgungsverläufe. Somit sind die Versorgungsbezüge eines ausgleichspflichtigen Ehegatten unmittelbar nach Wirksamkeit der den Versorgungsausgleich regelnden familiengerichtlichen Entscheidung dauerhaft zu kürzen. Eine spätere Anpassung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person ist nach § 37 Abs. 2 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich nur dann zulässig, wenn die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate bezogen wurde. Dadurch sollen verfassungswidrige Härten für den Ausgleichspflichtigen vermieden werden. Ist diese Geringfügigkeitsgrenze dagegen überschritten, verbleibt es bei der Kürzung der Versorgungsbezüge. Der Gesetzgeber erreicht damit, dass der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich – insgesamt gesehen – kostenneutral geregelt ist, das heißt, dass Scheidungsfolgen nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Der Versorgungsträger trägt auch das umgekehrte Risiko, dass ein Leistungsfall allein beim ausgleichsberechtigten Ehegatten eintritt, also Leistungen zu erbringen sind, die ohne Scheidung und Versorgungsausgleich nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu erbringen wären.

Sollten sich bei Dir in der Zwischenzeit Veränderungen im Rechtsverfahren ergeben haben, so empfehle ich Dir sich an mich direkt zu wenden, da die Plattform www.abgeordnetenwatch.de aus meiner Sicht nicht geeignet ist, private Rechtsangelegenheiten zu besprechen.
Bitte wenden Dich an mein Büro: ingo.gaedechens@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Dein
Ingo Gädechens, MdB

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