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Ingo Gädechens
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Frage von Joachim O. •

Frage an Ingo Gädechens von Joachim O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Gädechens,

Sie sind ja -wie ich lese-, nicht nur im Verteidigungsausschuss vertreten, sondern sozusagen auch ein "alter" Bundeswehrfahrensmann.
Wie bewusst ist eigentlich den Kandidaten/Abgeordneten,dass unser Grundgesetz durch die aktuelle Politik (Exekutive) immer weiter ausgehöhlt wird?
Ein Beispiel ist Art 87 b GG. Danach wird die Bundeswehrverwaltung... mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Inzwischen werden jedoch Streitkräfte und Verwaltung im Zuge der Neuausrichtung immer weiter vermischt in ziv/mil Behörden, gemeinsamen Dienstposten für Soldaten bzw. zivile Beschäftigte bis hin zur Verlagerung von Funktionen an Bundesbehörden anderer Ressorts. Wäre es dann nicht ehrlich, das GG entsprechend anzupassen, statt die Schere zwischen "Vorschrift" und Wirklichkeit immer weiter auseinanderklaffen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
J. Otto

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Otto,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. August 2013.

Die Bundeswehrreform ist eines der großen Projekte dieser Legislaturperiode gewesen, das ich als Mitglied des Verteidigungsausschuss intensiv begleiten konnte. In diesem Rahmen wurde die von Ihnen gestellte Frage intensiv diskutiert. Dabei sind sich sowohl die Rechtsexperten des Verteidigungsministeriums als auch die unserer Fraktion einig, dass die neu geschaffenen Regelungen nicht dem Grundgesetz (GG) widersprechen. Denn dieses schreibt nicht ausdrücklich vor, dass Beamte und Soldaten nicht in einer Dienststelle zusammenarbeiten dürfen. Auch die Auslagerung von Aufgaben, die in anderen Ressorts auf gleichen rechtlichen Grundlagen anfallen (z.B. Reisekostenabrechnung), verstößt nicht gegen unsere Verfassung.

Ein wichtiges Anliegen unserer Bundeswehrreform war das Ziel, die Bundeswehr möglichst effizient zu strukturieren. Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, dass durch eine absolut strikte Trennung zwischen den Streitkräften und der zivilen Verwaltung viele Probleme hervorgerufen wurden. Es ist wichtig, dass die Verwaltung Berührungspunkte mit den Streitkräften hat. Nur dann kann sie genau einschätzen, was an welcher Stelle wann gebraucht wird.

In diesem Sinne glaube ich, dass die aktuellen Regelungen dem Wohl der Bundeswehr dienen und explizit nicht dem GG widersprechen. Daher ist aus meiner Sicht auch keine Änderung des GGs von Nöten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens

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