Frage an Ingo Gädechens von Dagmar de R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gädechens,
einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni d.J. entnehme ich, dass im Bundestag angeblich ein Antrag der Oppositionsparteien abgelehnt worden sei, bei dem es um den möglichen Auftrag an die Bundesjustziministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging, sich bezugs des Falles „Gustl Mollath“ an den Menschenrechtsausschuss zu wenden.
Dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt worden sei.
Ich hätte gerne gewusst, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen und im Sinne der Ablehnung votiert haben und wenn beides zutrifft, welche persönliche Begründung Sie jenseits des Ihnen qua Parteizugehörigkeit auferlegten Abstimmungsverhaltens für dieses Votum gefunden haben.
Über eine kurzfristige Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Bei Nichtbeantwortung gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie mein Schreiben, so wie auch schon die Vorlage zu dem erwähnten Antrag, ganz schlicht überlesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar de Raad
Sehr geehrte Frau de Raad,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2013.
Aufgrund der Fülle der Aufgaben des Deutschen Bundestages spezialisieren sich die Abgeordneten auf verschiedene Fachgebiete und werden Mitglied in den Ausschüssen, die diese Themenfelder bearbeiten. In meinem Fall bedeutet dies, dass ich ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Tourismus- und im Petitionsausschuss bin. Der von Ihnen erwähnte Vorgang spielte sich im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ab, daher konnte und durfte ich an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Um Ihre weitergehenden Fragen dennoch beantworten zu können, habe ich mit den zuständigen Fachpolitikern meiner Fraktion gesprochen. Demnach ist die Schilderung in den Medien etwas verzerrt: Gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung gibt es in jeder Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe höchstens drei Unterrichtungen durch die Bundesregierung. Dies stellt die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicher. Trotz dieser Vereinbarung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. vor allem der Abgeordnete Volker Beck auf eine vierte Unterrichtung zum Thema „Gustl Mollath“ bestanden. Obwohl es intensive Bemühungen um eine Einigung gab, strebte Herr Beck die Konfrontation an und veranlasste, dass die Koalitionsfraktionen mit Ihrer Regierungsmehrheit diesen Tagesordnungspunkt absetzen. Ich vermute stark, dass es sich um eine vorgezogene Wahlkampfaktion des Kollegen handelt.
Inhaltlich gibt es außerdem sehr gewichtige Gründe, das Thema „Gustl Mollath“ in der aktuellen Situation nicht zu einem Beratungsgegenstand des Deutschen Bundestages zu machen. Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, beschäftigt sich der Bayerischer Landtag ausführlich mit der Aufarbeitung der Geschehnisse. Gleichzeitig ist es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens am Landgericht Regensburg gekommen. Daher liegt der Fall „Mollath“ aktuell nicht im Handlungsbereich des Deutschen Bundestages.
Für weitere Fragen zu diesem Thema möchte ich Ihnen aber dennoch empfehlen, sich an einen Kollegen zu wenden, der Mitglied im Menschenrechtsausschuss ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB