Frage an Ingo Gädechens von Holger S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gädechens,
wie stehen Sie zur Verschärfung waffengesetzlicher Bestimmungen?
Konkret:
1) Zu verdachtsunabhängigen, kostenpflichtigen Hausbesuchen der Ordnungsämter bei legalen Waffenbesitzern
2) Zur Beschränkung der Sportschützenaktivitäten hinsichtlich Art, Anzahl und Kaliber der Waffen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Stieler
Sehr geehrter Herr Stieler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf das deutsche Waffenrecht.
Grundsätzlich ist es das Bestreben des Deutschen Bundestags in seiner Gesetzgebung zum Waffenrecht einen Ausgleich zwischen dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einerseits und den Interessen von rechtmäßigen Waffenbesitzern wie Sportschützen oder Jägern andererseits zu schaffen. An dieser feinen Balance hat die CDU-geführte Bundesregierung zuletzt mit einer Änderung des Waffenrechts 2009 gearbeitet. Ein wesentlicher Teil der Gesetzesänderung bezieht sich auf Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen, die seitdem regelmäßig und flächendeckend in ganz Deutschland durchgeführt werden. Zusätzlich haben Waffenbesitzer nach der Neuregelung eine ,Bringschuld´ und müssen gegenüber der Waffenbehörde eine sichere Aufbewahrung nachweisen. Da diese Maßnahme der Waffenrechtsreform 2009 tadellos wirksam ist, sehe ich keine Notwendigkeit hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Ob die durchgeführten Kontrollen kostenpflichtig sein sollen oder nicht, liegt nicht in der Hand des Bundes, sondern wird auf Ebene der Bundesländer beschlossen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass wir 2009 großen Wert auf die Überprüfung der waffenrechtlichen Bedürfnisse gelegt haben. Das heißt ganz konkret, dass nur die Person in den legalen Besitz einer Waffe gelangen kann, die diese nachweisbar für die Jagd oder für sportliche Aktivitäten benötigt. In diesem Sinne sind die geltenden Bestimmungen sehr strikt. Eine weitere Verschärfung würde zwangsläufig dazu führen, dass in Deutschland viele schießsportliche Disziplinen de facto verboten würden. Daher sehe ich auch hier keinen weiteren Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB