Frage an Ingo Gädechens von Gerd S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gädechens,
ich bin Feuerwehrbeamter des Bundes. Es ist nicht ganz so einfach jemanden zu finde, der sich für uns verantwortlich zeichnet. Mal ist es die WBV, mal der örtliche militärische Vorgesetzte, mal der Leiter der Feuerwehr, mal kann einem keiner weiterhelfen usw...
Nun stehen vermutlich Veränderungen an, die sehr einschneidend für uns sind.
Bisher galt:
wöchentliche Arbeitszeit: 40/41 Std
angeordnete Mehrarbeit durch Staffelchef bis zu 48 Std./Wo (Was ich persönlich als Grund für fraglich halte ist/war: Schichtdienst)
Gleichzeitig wurde Opt/Out in der gängigen Praxis vollzogen.
1/6 an Stunden wurde abgezogen - Grund: Bereitschaftszeit
Jetzt kommt es zu folgenden Situationen:
Nebentätigkeiten (400 Euro) werden nur genehmigt, wenn Opt/out unterschrieben wird
Kann ich belegen.
( Wo bitte ist da die Logik?)
Sie sehen an dieser Stelle, dass dieses Thema recht umfassend ist.
Gem. einer Info, die wir von einer Gewerschaft (Kein Dienstherr - Kein Personalrat!!!!!) haben, soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Std/Wo hochgeschraubt werden - ohne Vergütung! Weil die EU Arbeitsschutzrichtlinie das so hergibt...
Die Richtlinie, die auch besagt, dass sie ein Mindestschutz beinhaltet und nicht genutzt werden darf um die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Vielleicht tut man sich auch keinen Gefallen, ich denke hier an 48 Std. in einem 7 Tageszeitraum inkl. Überstunden - innerhalb von 4 Monaten.
Hätte man die Basis hier nicht einbeziehen müssen?
Da wir hier von einem monatlichen Netto-Verlust (Überstunden und Nebentätigkeit) von max. bis zu 600 Euro reden, ist die Folge, dass Opt/Out von den Kollegen gekündigt wird bzw wurde. Durch den ganzen Verlauf mit seinen nicht zu überschauenden Folgen, wird wohl auch die "innere Kündigung" eine Rolle spielen. Vielleicht hätte man das Ganze den Kollegen mit z.B. Einführung der freien Heilfürsorge schmackhaft machen können? Oder einem Stufenplan?
Hier wurde an den Kollegen vorbei entschieden.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
G. Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Arbeitszeiten der Bundeswehrfeuerwehren vom 28. Januar 2013. Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Verteidigungsausschuss für die Bundeswehrfeuerwehren nehme ich gerne Stellung zu den geplanten Änderungen.
Mit der Neuregelung des § 79 Bundesbesoldungsgesetzes möchte die Bundesregierung die Bezahlung von dauerhaft über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Dienstzeiten der Beamten im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren auf eine rechtlich einwandfreie Basis stellen. Diese Initiative begrüße ich ausdrücklich. Die bisherige Verwaltungspraxis – die dauerhafte Gewährung von Mehrarbeitsvergütung – wurde vom Bundesrechnungshof mehrfach in Frage gestellt.
Der ursprüngliche Vorschlag des Innenministeriums, das in dieser Angelegenheit federführend ist, war aus meiner Sicht und aus Sicht des BMVg noch nicht geeignet, die Bereitschaft der Betroffenen zur Teilnahme an der sogenannten Opt-out-Regelung zu erhalten. Deshalb haben wir uns in der Ressortabstimmung für die Belange der Bundeswehrfeuerwehren eingesetzt und konnten bis jetzt folgende Verbesserungen erreichen:
• Ein Zuschlag von 51 € für jede geleistete 24-Stunden-Schicht für die gesamte Laufzeit der Regelung ab dem 01. August 2013 bis Ende 2017. Dies gilt jedoch nur für Feuerwehrleute, die über 48 Stunden hinaus arbeiten.
• Der ursprüngliche Vorschlag des BMI, wonach die Vergütung bis 2017 jährlich um 10 Euro abschmelzen sollte, wurde verworfen. Auch für zusammenhängende Dienstleistungen mit einer Dauer von mehr als 10 und weniger als 24 Stunden ist nach aktuellem Entwurf eine Vergütung von 25,50 Euro vorgesehen.
Mit der Einführung des neuen Besoldungsbestandteils muss eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 48 Stunden einhergehen. Wegen des nicht unerheblichen Anteils am Bereitschaftsdienst (ein Drittel) ist die Erhöhung mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar. Die Anhebung soll anteilig durch die sogenannte „Opt-Out-Vergütung“ für die 24-Stunden-Schichten kompensiert werden.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf beraten und die Auswirkungen auf den Dienst der Bundeswehrfeuerwehren noch einmal kritisch betrachten. Dabei halte ich einen engen Draht zu dem Verband der Bundeswehrfeuerwehren, damit wir am Ende eine möglichst zufriedenstellende Lösung für alle Betroffenen erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB