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Ingo Gädechens
CDU
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Frage von Jürgen P. R. •

Frage an Ingo Gädechens von Jürgen P. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Volksvertreter,

ihre Partei hat vom Abgeordneten Steinbrück offensiv die Offenlegung
seiner Nebeneinkünfte auf Euro und Cent verlangt. Dieser Forderung von
CDU/CSU ist Herr Steinbrück nachgekommen.

Wie ich jetzt vernommen habe, ist ihre Partei -und sind auch Sie- gegen
die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent aller
Bundestagsabgeordneten. Warum nicht gleiches Recht für alle? Oder haben
Sie etwas zu verbergen? Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie Angestellter des Volkes sind und sich auch verhalten sollten! Meinem Chef gegenüber muß ich auch nachweisen, ob ich einer Nebentätigkeit nachgehe, welcher Nebentätigkeit ich nachgehe und ob ich meinem eigentlichen Beruf dadurch noch nachkommen kann und ob ich mit meiner Nebentätigkeit nicht mit meinem Beruf in Konflikte komme.
Im übrigen, ihre niederländischen Kollegen weisen ihre Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig nach.

Nun meine Fragen an Sie:

1. Warum haben Sie gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent gestimmt?
2. Warum haben Sie gegen die Offenlegung der Nebentätigkeit als Lobbyist gestimnnt?
3. Warum legen ihre niederländischen Kollegen ihre Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig und die Art ihrer Nebentätigkeit nach und Sie nicht?
4. steht ein Abgeordneter (nach dem Motto "wir sitzen alle in einem Boot, aber das Stimmvieh rudert") über den Bestimmungen für Otto Normalverbraucher?

Jürgen P. Remmert
Mit wenig Hochachtung

Jürgen P. Remmert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Remmert,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal www.abgeordnetenwatch.de. Vielleicht kann ich Ihre geringe Hochachtung ja etwas steigern, indem ich Ihnen mitteile, dass ich keine entgeltlichen Nebeneinkünfte beziehe - wie im Übrigen 70 Prozent meiner Abgeordnetenkollegen. Ein Entgelt, das mir einmal für einen Fachvortrag in einer Zeitschrift geboten wurde, habe ich sofort gespendet und somit keinen persönlichen Vorteil daraus gezogen.

Die Diskussion über die Vortragshonorare des SPD-Kanzlerkandidaten hat hohe Wellen geschlagen und abermals den Fokus auf das Thema Nebentätigkeiten und Nebenverdienste gelegt. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass jeder Abgeordnete für sich selbst entscheiden muss, ob er überhaupt Zeit für Nebentätigkeiten gleich welcher Art hat. Für mich ist das Abgeordnetenmandat ein „fulltime Job“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 70 Stunden. Somit wüsste ich nicht, wo ich Zeit für hochbezahlte Vorträge annehmen sollte.

Ich muss aber auch anerkennen, dass es im Bundestag Anwälte oder Unternehmer gibt, die nicht einfach ihren Beruf an den Nagel hängen können. Anwälte nicht, weil sie dann ihre Zulassung verlieren. Unternehmer nicht, weil sie dann u.U. die Existenz ihrer Firma und die Arbeitsplätze ihrer Angestellten gefährden. Von den meisten Kollegen weiß ich, dass sie ihre Nebentätigkeiten in dieser Form nur rudimentär betreiben, um im Falle eines Ausscheidens aus dem Parlament nicht den Anschluss an ihr vorheriges Berufsleben zu verlieren. Ich denke, es ist ihr gutes Recht für diesen Fall vorzusorgen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte nichts verbergen, sie möchte, dass mögliche Abhängigkeiten sofort erkannt werden. Die CDU möchte aber auch, dass das Parlament ein möglichst repräsentativer Querschnitt unserer Gesellschaft bleibt und niemand von vornherein ausgeschlossen wird. Unser Parlament soll nicht nur aus Angestellten und Beamten bestehen, sondern auch Selbständigen und Freiberuflern aus den unterschiedlichsten Bereichen offenstehen. Ich kann daher nachvollziehen, dass eine Veröffentlichung von Nebenverdiensten für einige Abgeordnete problematisch ist.

Die Transparenz-Regeln für Abgeordneten-Nebeneinkünfte sahen bisher ein Drei-Stufen-Modell vor, die seinerzeit so auch explizit von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten wurden. Alle Abgeordneten müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestags den genauen Betrag ihrer Nebeneinkünfte melden, der diese unterteilt in drei Einkommensstufen veröffentlicht. Wie die Causa Steinbrück zeigt, ist das bisherige System noch nicht ausgereift. Daher tritt die christlich-liberale Koalition für eine deutliche Ausweitung des Stufensystems ein, um eine noch größere Transparenz herzustellen.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.

Zu Ihrer letzten Frage, ob ein Abgeordneter über dem Wähler steht, kann ich nur sagen, dass ich mein Abgeordnetenmandat so nicht auffasse. Ich will im besten Sinne des Wortes "Volksvertreter" sein, der seinem eigenen Gewissen verpflichtet ist!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ingo Gädechens

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