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Ingo Gädechens
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Frage von Jens H. •

Frage an Ingo Gädechens von Jens H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gädechens,

warum werden vergiftete Kartoffeln für den menschlichen Verzerr verkauft?
Warum werden Kartoffeln nach der Ernte mit einem krebserregenden Unkrautvernichtungsmittel getränkt und dann an Verbraucher abgegeben?
Zur Vergiftung der Kartoffeln siehe Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Chlorpropham .
Warum legalisieren unsere Behörden dies, obwohl selbst der Hersteller des Gifts vor dieser Krebsgefahr warnt?
Zur Warnung des Giftherstellers in „Google“ den Suchbegriff „Datenblatt Chlorpropham Raiffeisen“ eingeben und dem ersten Link folgen (der Link wäre zu lang...).

Erkranken nicht schon zu viele Menschen an Krebs?

Unsere Behörden scheinen hier nicht im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten. Ob eventuell Lobbyisten unsere Behörden sehr intensiv beraten?
Die in die Kartoffeln eingebrachten Gifte lassen sich nicht durch Waschen und Schälen entfernen, weil sie tief in die Kartoffeln eindringen. So ist das Gift z.B. auch in Kartoffelchips nachweisbar und diese sind üblicherweise geschält. Beim Verzerr dieser Kartoffeln nimmt man also unweigerlich krebserregendes Gift zu sich.

Warum wird auf der Verpackung der Kartoffeln nicht explizit vor dem Gift gewarnt?
Warum gibt es keine Zutatenliste auf der Verpackung, damit man das Gift erkennen kann?
Warum wir das Gift nicht namentlich auf der Verpackung erwähnt?
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die behandelten Kartoffeln nur mit dem nicht viel aussagendem Satz „Nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet werden müssen? Selbst diese Kennzeichnung ist oft schwer zu erkennen, sehr klein geschrieben, manchmal abgekürzt und versteckt angebracht.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Kartoffelproblem?
Werden Sie sich für die Gesundheit Ihrer Wähler einsetzen oder auf unsere vertrauenswürdigen Behörden verweisen?
Würden Sie auch Kleinkinder mit diesen mit Unkrautvernichtungsmittel behandelten Kartoffeln füttern?

MfG
Jens Helmcke

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Sehr geehrter Herr Helmcke,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über das Forum abgeordentenwatch.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige Behörde. Pflanzenschutzmittel erhalten für maximal 10 Jahre eine Genehmigung - soll ein Produkt weiterhin am Markt bleiben, so muss der Hersteller nach Ablauf einer Zulassung einen neuen Antrag stellen. Bei der Bewertung dieses Antrags fließen dann neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein und auch die gesundheitlichen und ökologischen Risiken, die von etwaigen Pflanzenschutzmittelrückständen ausgehen, werden erneut eingehend geprüft. Für den Wirkstoff Chlorpropham wurde das Risiko für den Verbraucher vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet.

Wie in vielen Fällen macht die Dosis das Gift. Zu hohe Rückstände des Wirkstoffs Chlorpropham, die gegen Grenzwerte verstoßen, wurden aber nach meinen Informationen lediglich bei Kartoffeln im nicht-gewerblichen Bereich, also bei Haus- und Kleingärtnern vorgefunden. Weil hier eine sichere Anwendung von chlorprophamhaltigen Keimhemmern nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden konnte, hat das BVL 2001 nach gründlicher Abwägung entschieden, dass Mittel mit diesem Wirkstoff keine Zulassung mehr für den Haus- und Kleingartenbereich erhalten.

Die lokale Überwachung von gewerblichen Betrieben erfolgt durch die Behörden der Länder, die vor Ort die erzeugten Lebensmittel auf Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren. Ich habe keine Veranlassung, an der Zuverlässigkeit dieser Kontrollen zu zweifeln. Mir sind auch keine Fälle von Erkrankungen einzelner Bürger bekannt, die auf die Einnahme von mit Chlorpropham behandelten Produkten zurückzuführen ist. Sollten Sie hierzu glaubhafte Informationen haben, können Sie diese gerne an mein Büro oder zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Ingo Gädechens

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