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Ingo Gädechens
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Frage von Jasmin G. •

Frage an Ingo Gädechens von Jasmin G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gaedechens,

eine Freundin arbeitet seit knapp 30 Jahren, zahlt Steuern und Versicherung. Ihre letzte Rentenberechnung hat nun ergeben, dass sie ca. 1.100 .-€ Rente bekommen wird, wenn sie so weiter einzahlt, wie bisher. Da sie jetzt seit einem Jahr erwerbsgemindert ist, wird sie diese Rente von 1.100.- wohl nicht erreichen, da sie ja nun nur die Rentenbeiträge analog ihrer Teilerwerbstätigkeit zahlt. Die RV und der Sozialverband fordern seit längerer Zeit, dass bei einer Teilzeittätigkeit wg. Erwerbminderung die rentenrechtliche Anrechnung an das Einkommen vor der Erwerbstätigkeit gebunden wird, damit keine materiellen Verluste zu den gesundheitlichen Einschräünkungen kommen.

Dazu habe ich einige Fragen:
1. Finden Sie es in Ordnung, dass Menschen, die jahrzehnte lang gearbeitet haben, kaum mehr an Geld im Alter haben, als die Menschen, die sich in die Sozialmatte gelegt haben? Oder wollen Sie etwas dagegen unternehmen? Wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?

2. Finden Sie es korrekt, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen eine massive Rentenminderung hinnehmen müssen, da wegen Teilerwerbstätigkeit (die ja auf gesundheitlichen Einschränkungen beruht) nur das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit auf die Sozialvericherungsbeiträge angerechnet wird? Wollen Sie etwas dagegen unternehmen?
Wenn ja, was? Wenn nicht, warum nicht?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen

Jasmin Gerigk

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Sehr geehrter Frau Gerigk,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Erwerbsminderungsrente. Da ich die genauen Umstände Ihrer Freundin nicht kenne, kann ich nur sehr allgemein antworten.

Wenn ihre Freundin wegen Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann, erhält Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Wird eine Erwerbsminderungsrente zwischen dem vollendeten 60. und vollendeten 63. Lebensjahr bezogen, wird die eigentliche Rente um einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat des vorzeitigen Beginns gekürzt. Beginnt die Rente bereits vor dem 60. Geburtstag, beträgt der Abschlag 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent). Bei einem Rentenbeginn nach dem 63. Geburtstag wird die Rente nicht gekürzt. Seit 2012 wird die Altersgrenze für eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag schrittweise um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Beginnt die Rente vor dem 65. Geburtstag, wird sie nur mit Abschlägen gezahlt. Der Abschlag beträgt weiterhin maximal 10,8 Prozent. Vereinfacht ausgedrückt wird jemand, der mit 50 Jahren Erwerbsminderungsrente bezieht, dabei so gestellt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr durchgearbeitet. Ich persönlich halte diese Vorgehensweise für eine gute Errungenschaft unseres Sozialsystems. Die, die nicht mehr arbeiten können, werden aufgefangen von der Solidargemeinschaft derer, die länger arbeiten können. Das ist das Prinzip der solidarischen Rentenversicherung.

Ich habe dennoch sehr viel Verständnis dafür, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und nun feststellen, dass sie nicht mehr den ursprünglich errechneten Rentensatz erreichen können, enttäuscht sind. Ich kann daher den Wunsch nachvollziehen, Erwerbsminderungsrenten ohne Abschläge auszuzahlen. Auf der anderen Seite halte ich die Rentenabschläge für unvermeidbar: Denn die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem oben bereits genannten Versicherungsprinzip, nach welchem Leistungen grundsätzlich nur in Abhängigkeit von zuvor geleisteten Beitragszahlungen erbracht werden. Die Höhe der späteren Rente richtet sich daher vor allem nach der Versicherungsdauer sowie nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte. Die Rente ist somit lohn- und beitragsbezogen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert bereits früh vom Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung und bekommt in der Regel schon mehr Leistungen ausbezahlt, als in die Versicherung eingezahlt wurden. Insofern glaube ich nicht, dass es gegenüber den anderen Beitragszahlern der Rentenkasse, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu rechtfertigen wäre, eine Rente ohne Abschläge auszuzahlen.

Die CDU sieht sich in der Verantwortung, faire Renten sicherzustellen und die dabei gebotene Distanz zwischen einer erworbenen Rente zum Betrag der Grundsicherung zu wahren. Ich persönlich setze mich in der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr dafür ein, Altersarmut zu bekämpfen und Fairness im deutschen Rentenversicherungssystem sicherzustellen. Klar ist aber auch: Nicht alles, was wünschenswert wäre, kann vor dem Hintergrund der öffentlichen Haushalte finanziert werden. Dennoch hat die CDU in dieser Legislaturperiode viel unternommen, um eine gute Versorgung der Rentner auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sicherzustellen. Dazu gehört beispielsweise das in diesem Jahr auf den Weg gebrachten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, mit der die Pflege zukunftssicher gestaltet werden soll. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2012 einen wichtigen Schritt unternommen, um einen Ausgleich für die durch die Inflation bedingten Kaufkraftverluste zu leisten. Diese, wenn auch kleine, aber wichtige Erhöhung der Renten ist nur durch eine solide und sparsame Haushaltspolitik seitens der Bundesregierung möglich gewesen.

Gerne können Sie sich für weitere Informationen an die Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung Nord (Tel. 0451 – 485 0) wenden, die Sie bzw. Ihre Freundin in allen Fragen kompetent weiter beraten können.

In der Hoffnung, dass diese Informationen Ihnen etwas weiterhelfen
grüße ich Sie sehr herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Ingo Gädechens, MdB

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