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Ingo Gädechens
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Frage von Karl L. •

Frage an Ingo Gädechens von Karl L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gädechens,

zur Zeit interessiert mich folgende Frage: werden Sie bei der anstehenden Abstimmung über die Kinderbetreuungskosten (Vorschlag der CSU) mit ja oder mit nein abstimmen?

Freundliche Grüße

Karl Lohmeier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lohmeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April 2012.

Zum Betreuungsgeld gibt es derzeit noch keinen endgültigen Gesetzesentwurf, deshalb kann ich Ihnen noch keine abschließende Stellungnahme meinerseits geben. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Ich gebe allerdings offen zu, dass mich der öffentliche Streit um das Betreuungsgeld schon überrascht hat. Dieses als „Herdprämie“ oder als Produkt eines vermeintlich „altmodischen Familienbildes“ zu diffamieren, wie dies in den vergangen Tagen häufig in den Medien zu lesen war, halte ich für ziemlichen Unsinn. Deshalb würde ich mir wünschen, wenn etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte zurückkehren würde.

Die CDU möchte die Eltern nicht zu einem bestimmten Lebensmodell drängen. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie ihr Leben aussehen soll. Deshalb sollten Eltern frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen möchten. Familien sollen in der Organisation ihrer Kinderbetreuung nicht bevormundet, sondern in ihrer Wahl unterstützt werden. Bisher bekommen Eltern, die eine andere Betreuungsform als einen Krippenplatz wählen, keine zusätzliche materielle Hilfe. Es ist daher gerecht, wenn wir nicht nur jeden Krippenplatz mit circa 1.000 Euro pro Monat subventionieren, sondern auch Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren in der eigenen Familie großziehen möchten, unterstützen. Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht den Wünschen von allen Eltern Sorge getragen wird. Wichtig ist: Das Betreuungsgeld soll keineswegs den Ausbau von Kitas oder Betreuungseinrichtungen ersetzen, sondern ein zusätzliches Angebot darstellen.

Das Betreuungsgeld zwingt Frauen nicht, ihre Erwerbsarbeit aufzugeben, denn es wird auch gezahlt, wenn sie in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig sind. Die einzige Bedingung ist, dass Eltern für ihre Kinder keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, sondern eine familiäre oder familiennahe Betreuung organisieren. Mit dem Betreuungsgeld könnten folglich auch Tagesmütter finanziert werden. Familien hätten somit eine echte Wahlfreiheit bei der Entscheidung über die Betreuung ihrer Kinder.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits mit dem Beschluss zum Ausbau der Kita-Betreuung 2007 die Prüfung der Einführung eines Betreuungsgeldes ins Auge gefasst wurde. Die Idee ist somit nicht neu und angesichts der erheblichen Mittel, die der Bund bereits in den Ausbau der Kitas gesteckt hat, ist es richtig, über eine größere Vielfalt in den Möglichkeiten der Kinderbetreuung nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB

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