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Ingo Gädechens
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Frage von Peter Bethke Dr. m. •

Frage an Ingo Gädechens von Peter Bethke Dr. m. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gädechens!

Der Presse war zu entnehmen, dass am 10.?11.2011 im Bundestag auch von Ihnen darüber abzustimmen war, ob Vertreter unseres Landes an der UNO-Versammlung teilnehmen, der ein Entwurf vorliegt, der seinerseits die Oslo-Konvention zur Ächtung der Streumunition konterkariert, oder ob sie sich gegen ein zweites Abkommen wenden, das erlauben soll, was die Oslo-Konvention bereits untersagt.
Die Oslo-KOnvention ergänzte jene Konvention aus 1980 über solche Waffen und Munition, die "übermäßiges Leiden verursacht oder unterschiedslos gegen Soldaten und Zivilisten wirken".
Die Oslo-Konventrion wurde von der Bundesrepublik unterzeichnet.
Ich richte die Frage an Sie, wie Sie bei der diesbezüglichen Bundestagsabstimmung gestimmt haben.
Dankend Peter Bethke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bethke,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten VI. Protokoll zur Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen („CCW-Konvention“). Obwohl die UN-geführten Verhandlungen in Genf über den Protokollentwurf am vergangenen Freitag gescheitert sind, möchte ich Ihnen trotzdem mein Abstimmungsverhalten erklären.

Das sogenannte „Oslo-Übereinkommen“ regelt die Verbreitung von Streumunition in 66 Staaten (inklusive Deutschland), die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Das Übereinkommen sieht ein nahezu komplettes Verbot von Streumunition vor und aus diesem Grund hält sich die Zahl an Vertragsstaaten in Grenzen. Ein neues Protokoll über Streumunition zur CCW-Konvention wurde entworfen, um eine deutliche breitere Ratifizierung zu erzielen. Der Protokollentwurf ist schwächer im Wortlaut als das Oslo-Übereinkommen und sieht „nur“ ein partielles Verbot von Streumunition vor (nämlich die, die vor 1980 produziert wurden). Mit den zwei von Ihnen angesprochenen Anträgen wollte die Opposition im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auffordern, diesem Protokollentwurf nicht zuzustimmen.

Das Protokoll war auf die Staaten gezielt, die bisher keine Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens waren und somit überhaupt keinem Verbot von Streumunition unterliegen. Darüber hinaus hätte das Protokoll keinesfalls etwas „erlaubt“, was unter dem Oslo-Übereinkommen verboten ist, da im Entwurf ausdrücklich stand, dass es die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens nicht beeinträchtigt! Gemeinsam mit meinen Koalitionskollegen habe ich gegen die zwei Anträge der Opposition gestimmt, da ich einen „Zwischenschritt“ in Richtung eines kompletten Verbotes von Streumunition für die Nichtvertragsstaaten des Oslo-Übereinkommens für richtig halte. Denn es ist besser überhaupt eine Einschränkung im Bereich der Streumunition zu haben, als gar keine.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Ingo Gädechens, MdB

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