Frage an Ingo Gädechens von Tim K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gädechens,
meiner Frage vorangestellt bedauere ich sehr ihr bislang nicht vorhandenes Engagement auf dieser Kommunikationsplattform. Da erkenne ich bei sehr vielen Parlamentariern - egal welcher Couleur - mehr Wortbeiträge im Sinne des Dienstes am Wähler im Wahlkreis.
Meine Frage bezieht sich mittelbar auf den Antrag der Grünen zur "Erarbeitung eines sicherheitspolitischen Konzepts für die Bundeswehr", mit dem auch die Abschaffung der Wehrpflicht realisiert werden soll. Ihre Koalitionspartei FDP befürwortet grundsätzlich die Abschaffung der Wehrpflicht und Umgestaltung des bisherigen Militärapparates in eine Berufsarmee.
Es gibt sicher viele Argumente pro und contra der Wehrpflicht, unbestritten ist jedoch, dass die bisherige Einberufungspraxis (eher: Willkür) von männlichen Rekruten zum Wehrdienst dringend reformbedürftig ist.
Meine beiden Fragen an Sie als ehemaliger Berufssoldat:
Inwieweit und inwiefern sehen Sie Reformbedarf bei der Musterung und anschließender Einberufung der Rekruten?
Ist es nicht sinnvoller, den zu Musternden von vornherein ein Dispositionsrecht zwischen Wehr- und Zivildienst einzuräumen, um den großen Teil der nicht Wehrdienstfähigen (2008: 199.667 (43,7%), vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12522, 26. März 2009) für den Zivildienst zu gewinnen?
Sehr geehrter Herr Klüver,
für Ihre Frage vom 08. August 2010 zum Einberufungspraxis der Bundeswehr bedanke ich mich sehr herzlich.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass alle Anfragen aus meinem Wahlkreis von mir persönlich beantwortet werden. Das ist mir besonders wichtig, weil die Beantwortung von Bürgeranfragen ein unverzichtbarer Teil der Ausübung meines Mandats ist. Allerdings sind meine Kontaktdaten überall im Internet zu finden, was die Nutzung eines Vermittlungsdienstes wie abgeordnetenwatch.de eigentlich überflüssig macht.
Nun zu Ihrer ersten Frage zur Musterungs- bzw. Einberufungspraxis der Bundeswehr: Da die Kreiswehrersatzämter nach modernen Kriterien arbeiten, sehe ich hier zurzeit keinen Reformbedarf. Davon konnte ich mich bei meinen Besuchen vor Ort immer wieder überzeugen.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Grundgesetz eine Art Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst bereits vorsieht. Nach geltendem Recht haben Wehrpflichtige die Möglichkeit, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe abzulehnen und zu einem Ersatzdienst herangezogen zu werden. Wer sich als dienstunfähig erweist, kann weder als Wehr- noch als Zivildienstleistender eingesetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
als Ihr
Ingo Gädechens, MdB