Frage an Ingo Gädechens von Frank M.
Hallo Herr Gädechens,
kann auf Fracking in Deutschland verzichtet werden?
Das Gefahrenpotential des Frackings ist m.E. unüberblickbar. Dazu kommt, dass sich in Deutschland bislang weder das Umweltbundesamt noch ein Umweltministerium mit den Fracking-Risiken eingehend beschäftigt hat. Die Fracking-Flüssigkeit enthält krebserregende, hormonverändernde und stark wassergefährdende Toxine, nämlich: Tetramethylammoniumchlorid, Petroleumdestillate, Octylphenol und Biozide aus der Gruppe der Isothiazolinone. Diese Informationen habe ich den diversen Presse- und Medienberichten entnommen. Den Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit halte ich für uns den allerhöchsten Stellenwert. Den Ängsten gegenüber steht das Versprechen der Wirtschaft, die Technologie im Griff zu haben. Gegen Energie-Abhängigkeit helfen langfristig nur das Energiesparen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es ist also höchste Zeit, Einspruch zu erheben und uns dem umwelt- und gesundheitsgefährdenden Fracking mit aller Kraft entgegen zu stellen.
Kommentar:
Wenn ich für die Winterheizperiode 2015 3m3 Holz benötige, holze ich nicht gleich 3 Hektar Wald ab.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Meyer
23619 Zarpen
Sehr geehrter Herr Mayer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April 2015, in der Sie sich kritisch zur Fracking-Technologie äußern.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wird das erhebliche Risikopotenzial der Fracking-Technologie konstatiert und der Grundsatz vertreten, dass die Reinheit des Trinkwassers und die Gesundheit der Menschen absolute Priorität in diesem Zusammenhang besitzen. Diese Zusage gilt und ist für mich Grundlage meines politischen Handelns.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt Fracking weitestgehend. Aus diesem Grund ist ein rasches politisches Vorgehen nötig, um ein möglichst umfassendes Verbot dieser Technologie durchzusetzen. Ende November 2014 hat dazu die Bundesumweltministern Dr. Barbara Hendricks (SPD) in enger Absprache mit dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen ersten Referentenentwurf vorgelegt, der vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossen wurde und dessen parlamentarische Beratung in Kürze beginnen wird.
Diesen ersten Entwurf begrüße ich, weil er im Vergleich zur aktuellen Rechtslage deutliche Verschärfungen im Bereich der Fracking-Technologie vorsieht. Gleichwohl sehe ich ebenso kritische Punkte, bei denen ich eine noch striktere Gesetzgebung wünsche. In diesem Zusammenhang arbeite ich in einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe mit, die genau dieses Ziel verfolgt und eine Anpassung des aktuellen Gesetzentwurfes durch die Bundesumweltministerin beziehungsweise den Bundeswirtschaftsminister forderte. Insbesondere Fragen des Umgangs mit dem entstehenden Lagerstättenwasser, aber auch die geplante 3000-Meter-Grenze und weitere Aspekte sind meiner Meinung nach im aktuellen Entwurf nicht ausreichend geregelt. Durch das geschlossene Auftreten der erwähnten Arbeitsgruppe ist es bereits gelungen, die geplante gesetzliche Regelung an vielen Stellen weitreichend zu verschärfen – gleichzeitig bleiben aber auch noch nicht zufriedenstellende Punkte.
Wie oben erwähnt ist der Bundestag bisher noch nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Ziel ist es jetzt, auch in der bald beginnenden parlamentarischen Beratung weiter auf ein möglichst weitgehendes und restriktives Fracking-Gesetz zu dringen und insbesondere den Koalitionspartner von weiteren Verschärfungen und strikteren Vorgaben zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ingo Gädechens, MdB