Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Michael U. •

Frage an Inge Gräßle von Michael U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle!

Meine Frage bezieht sich auf Ihre Schriftlichen Anfrage vom 26. April 2013 („Bürgerbeauftragter stellt Misswirtschaft im OLAF fest“).

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2013-004680+0+DOC+XML+V0//DE&language=de

Darin beschäftigen Sie sich mit einer Entscheidung der Kommission vom 27.11.2012 (Nr. 3240804312) zum Verzicht auf eine Wiedereinziehung in Höhe von 325934,47 EUR.
Eine Nichtregierungsorganisation ist dieses Geld schuldig geblieben, das für ein Entwicklungshilfeprojekt in Brasilien bestimmt war, aber offenbar nicht bestimmungsgemäß verwendet worden ist.
Wenn sie auf solche Rückforderungen verzichten, müssen die Generaldirektionen der Kommission darüber in ihren jährlichen Aktivitätsberichten Rechenschaft ablegen.
Da es um Entwicklungshilfe geht, ist in diesem Fall wohl die Generaldirektion DEVCO (EuropeAid) zuständig.
Im Anhang 3, Tabelle 10 zum DEVCO Jahresbericht für 2012 („Recovery order waivers in 2012“) sind allerdings nur zwei andere Forderungsverzichte verzeichnet.

http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/devco_aar_2012_annexes.pdf

Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der von Ihnen in Ihrer Anfrage angesprochene Forderungsverzicht nicht verzeichnet ist?

Mit besten Grüßen
Michael Urnau

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Urnau,

auf Ihre Anfrage hin habe ich den Rechnungsführer der Kommission kontaktiert, dieser hat mich zunächst auf den Jahresbericht aus dem Jahr 2011 verwiesen. (der Jahresbericht ist angehängt, sie finden den Forderungsverzicht auf Seite 9 des Annex 1 "Statement of the Resources Direktor", Nr. 1 der Tabelle 10 "Recovery Order Waivers in 2011 >= EUR 100.000)

Nachdem ich Ihn darauf aufmerksam machte, dass im Jahresbericht 2011 auf ein ARES-Dokument aus dem Jahr 2011 verwiesen wurde, die Entscheidung zum Forderungsverzicht jedoch erst im Jahr 2012 getroffen wurde, erhielt ich die Antwort, dass der Hinweis auf den Forderungsverzicht in der Tat in den Jahresbericht 2012 aufgenommen hätte werden müssen, da die Kommissionsentscheidung erst im November 2012 erfolgte. Irrtümlicherweise sei jedoch schon im Jahresbericht 2011 darauf hingewiesen worden, obwohl in diesem Jahr lediglich das vorbereitende Verfahren eingeleitet wurde. Tatsächlich beziehe sich die ARES-Nummer im Jahresbericht 2011, die im Zusammenhang mit dem betroffenen Forderungsverzicht genannt wurde, auf den Entscheidungsvorschlag der Generaldirektion. Dagegen wurde für alle anderen Fälle die PE-Nummer der Kommissionsentscheidung angegeben.

Wir werden die Geschichte rund um diese 325.934,47 EUR weiterverfolgen. Falls Sie weitere Hinweise für mich bereit halten, bin ich Ihnen stets dankbar und scheue nicht davor zurück von diesen Hinweisen auch Gebrauch zu machen. ;)

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle

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