Inge Blötz
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Frage von Erich O. •

Frage an Inge Blötz von Erich O. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Blötz

Wie stehen Sie zum Verstoss gegen das Zitiergebot (Art 19 GG), welches übergeordnete Gesetzeskraft hat und damit das USt / MwSt Gesetz seit Einführung des §27b, also Anfang 2002 für nichitg also ungültig erklärt. Die Finanzbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass höchstens ein Paragraph ungültig sein kann, niemals aber das ganze Gesetz. Das Grundgesetz aber ist hier eindeutig und wird missachtet. Hochrangige Angehörige der Finanzbehörden haben jedoch die Nichtigkeit bereits bestätigt.
Nähere Informationen: Das Grundgesetz Art. 19 und auch die Website curare-ev.de
Am 01.12.2006 hat Herr Köhler in seiner Rede jeden einzelnen aufgefordert, das Grundgesetz zu schützen und seine Einhaltung zu schützen. Der Bürger wird hier aber zu 100% abgeblockt, weil er die Kosten für einen Rechtstreit nicht tragen kann. Auch Prozesskostenhilfen werden von Staatsdienern entschieden, die aber nur dann bewilligt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Fakt ist, dass kein Staatsdiener gegen die Staatsinteressen handeln wird.
Wie werden Sie sich in der Angelegenheit, Durchsetzung des GG, Erstattung der unrechmäßig eingezogenen USt / MwSt an die Bürger, verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Erich Ollnow

Antwort ausstehend von Inge Blötz
SPD