Frage an Inga Kretzschmar von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kollegin,
die Parteien bestimmen, wer in die Aufsichtsgremien von "öffentlichen Unternehmen" gesendet wird. Sie bedienen sich dabei aus dem lokalen Reservoir der Parteimitglieder.
Zu den Pflichten von Aufsichtsräten von Sparkassen, Stadtwerken etc. gehört es, die Berichte der Vorstände zu prüfen und danach Entscheidungen zu treffen. Der Besitz entsprechender Sachkenntnisse ist aber (nach mir gegebenen Auskünften von Lokalpolitikern) öfters nicht gegeben.
In diesen Zusammenhang bitte ich um Beantwortung einiger Fragen. An Sie wende ich mich, weil ich annehme, dass Sie als Beamtin und promovierte Chemikerin für die Beantwortung bestens geeignet sind.
Ich bitte vorab darum, die Fragen (soweit von mir so vorgegeben) mit JA oder NEIN oder mit KANN ICH NICHT BEANTWORTEN zu beantworten und erst anschließend Kommentare (falls erforderlich) hinzuzufügen
Hier meine Fragen:
1) Wollen Sie (in Ihrer Eigenschaft als Kandidatin für den Landtag) den Wahlberechtigten Ihres Wahlkreises transparent (Presse) machen, welche nachgewiesenen(!) Qualifikationen die besitzen, die Sie in diese Aufsichtsgremien bereits entsendet haben und / oder zukünftig entsenden werden?
JA / NEIN / KANN ICH NICHT BEANTWORTEN .
2) Bitte nennen Sie konkret(!) die drei(!) Ihrer Meinung nach wichtigsten Qualifikationen, welche diese Personen besitzen müssen, um den Aufgaben gewachsen zu sein.
3) Reicht es Ihrer Meinung nach, dass die Kandidaten eine Informationsveranstaltung des Sparkassenverbandes in Münster besuchen?
JA / NEIN / KANN ICH NICHT BEANTWORTEN.
4) Werden Sie darauf bestehen, dass nach(!!) dem Besuch dieser Veranstaltung eine Prüfung vorgenommen wird, welche(!) Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind?
JA / NEIN / KANN ICH NICHT BEANTWORTEN.
Mit freundlichen Grüßen
C. F.
Sehr geehrter Herr F.,
zunächst einmal danke für Ihr Interesse und Ihre sehr umfangreichen Fragen.
Doch zuerst noch ein paar Klarstellungen: ich bin noch keine Beamtin und meines Wissens arbeiten wir auch nicht zusammen, daher stutze ich etwas hinsichtlich des Begriffes „Kollegin“.
Auch als promovierte Chemikerin musste ich mich erstmal in diese Materie einlesen, da ich weder eine Person in einen Aufsichtsrat entsendet habe noch selber in einem sitze noch gesessen habe.
Dazu kann ich Ihnen auch nur folgende Lektüre empfehlen:
“Plötzlich Aufsichtsrat-was nun?” vom Institut für den öffentlichen Sektor.
Nun zu Ihren Fragen:
1) Wollen Sie (in Ihrer Eigenschaft als Kandidatin für den Landtag) den Wahlberechtigten Ihres Wahlkreises transparent (Presse) machen, welche nachgewiesenen(!) Qualifikationen die besitzen, die Sie in diese Aufsichtsgremien bereits entsendet haben und / oder zukünftig entsenden werden?
NEIN, denn zu den Anforderungen an ein Aufsichtsratmitglied zählt keine direkt messbare Qualifikation. Als Anforderungen an ein Aufsichtsratmitglied gelten, dass sie eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person ist in einem angemessenen Alter. Zudem soll sie Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art besitzen, was auch durch regelmäßige Fortbildungen und Weiterbildungen gegeben ist. Es ist zudem Pflicht regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Dazu benötigt das Aufsichtsratmitglied auch ausreichend Zeit für diese Tätigkeit. Wie Sie also bei den unterschiedlichsten Anforderungen an Mindestkenntnissen je nach Unternehmen entscheiden wollen, welche Qualifikationsmerkmale jetzt vorliegen müssen, das erschließt sich mir nicht. Im Falle der Sparkasse achtet die Bankenaufsicht BaFIN darauf, dass die Aufsichtsratmitglieder regelmäßig an Schulungen teilnehmen und diese Nachweise einreichen.
2) Bitte nennen Sie konkret(!) die drei(!) Ihrer Meinung nach wichtigsten Qualifikationen, welche diese Personen besitzen müssen, um den Aufgaben gewachsen zu sein.
Wie vorhergehend schon beantwortet, kommt es dabei auf das Unternehmen an, denn bei einer Sparkasse braucht es ganz andere Kenntnisse als bei Stadtwerken. Als konkrete Qualifikation kann ich somit nur anführen, dass die Person ausreichend Zeit haben muss, interessiert ist in diesem Gebiet und Mindestkenntnisse mitbringt oder gewillt ist sich diese durch Fortbildungen anzueignen.
3) Reicht es Ihrer Meinung nach, dass die Kandidaten eine Informationsveranstaltung des Sparkassenverbandes in Münster besuchen?
KANN ICH NICHT BEANTWORTEN, denn es kommt auf die schon vorhandenen Kenntnisse des Aufsichtsratsmitglieds an und die Person muss selber entscheiden, welche Fortbildungen ihm/ihr fehlen, um dieses Amt auszuführen.
4) Werden Sie darauf bestehen, dass nach(!!) dem Besuch dieser Veranstaltung eine Prüfung vorgenommen wird, welche(!) Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind?
NEIN, denn jedes Aufsichtsratsmitglied sollte sich die notwendigen Kenntnisse, die es für die Ausübung dieses Amtes benötigt, aneignen, allein schon aus eigenem Interesse, da er/sie persönlich (!) für Insolvenz- und Verlustsituationen verantwortlich gemacht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inga Kretzschmar