Frage an Ines Strehlau von Sebastian B. bezüglich Bildung und Erziehung
Der Entwurf für den Staatsvertrag zum Zulassungsverfahen für das Medizinstudium sieht Landeskontingente vor, die nach der Abinote vergeben werden. Die Berechnung der Anzahl der dem jeweiligen Bundesland zustehende Studienplätze soll nach epidemiologischen Daten erfolgen. Zusätzlich sollen aber die Kontingente der Stadtstaaten pauschal um 30% erhöht werden. Werden Sie diesem Entwurf zustimmen, obwohl dadurch Schüler aus Schleswig-Holstein ohne Sachgrund benachteiligt werden?
Sehr geehrter Herr Burg,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf AbgeordnetenWatch.de, die ich hiermit gern beantworten möchte:
Die Abiturdurchschnittsnoten sind in Deutschland „leider“ noch nicht annähernd vergleichbar, deswegen müssen diese Unterschiede bei der Auswahl im Zentralverfahren laut Staatsvertrag ausgeglichen werden. Im Rahmen der Abiturbestenquote erfolgt der Ausgleich durch Bildung von Landesquoten, in denen nur Bewerberinnen und Bewerber eines Landes miteinander konkurrieren.
Die Quote eines Landes bemisst sich zu einem Drittel nach seinem Anteil an der Gesamtzahl der Bewerber*innen für die einbezogenen Studiengänge (Bewerber*innenanteil) und zu zwei Dritteln nach seinem Anteil an der Gesamtzahl der Achtzehn- bis unter Einundzwanzigjährigen (Bevölkerungsanteil). Aufgrund der unterschiedlicher Bevölkerungsstruktur werden in den Stadtstaaten – wie bisher – die sich ergebenden Quoten um 30 Prozent erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Strehlau