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Ilse Aigner
CSU
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Frage von André A. •

Frage an Ilse Aigner von André A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Aigner,

Ich wollte mal die Frage stellen wann die Behörden dem Pay TV Sender Premiere das vorschreiben von bestimmten Empfangsgeräten untersagt und Premiere vorschreibt jedes Empfangsgerät zuzulassen.
Man ist mitlerweile gezwungen sich zwei verschiedene Geräte ins Wohnzimmer zu stellen um das gewünschte Programmangebot empfangen zu können.
Eine von Premiere vorgeschriebenes Empfangsgerät und ein weiteres offenes Gerät mit Common Interface Schnittstelle welches Premiere nicht für den Premiere Empfang akzeptiert.
Wenn Sie zum Beispiel Premiere und arenaSat abonnieren möchten, sind Sie gezwungen sich zwei verschiedene Geräte ins Wohnzimmer zu stellen.
Das ist doch sehr unpracktisch und das alles weil Premiere dem Abonnenten nur mit bestimmten Geräten den Premiere Empfang erlaubt.
Das ist in meinen Augen ein unzulässige Bevormundung seitens Premiere.
Dem muß doch endlich mal ein Ende gesetzt werden und auch dem öffendlichen Geräte Markt der Zugang zum Premiere Programm geöffnet werden, so das jeder Resceiver der für Pay TV ( Common Interface) ausgerichtet ist auch bei Premiere zum Empfang zugelassen wird ohne ein Zwangsreceiver nutzen zu müssen.
Der Zuschauer bzw der Premiere Abonnent muß freie Wahl beim Empfangsgerät haben.
Das wird höchste Zeit!
Wann wird etwas gegen Premiere unternommen????

Mit freundlichen Grüßen
André Achterkamp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Achterkamp,

danke für Ihre Frage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die technischen Lösungen, die der Pay-TV-Anbieter Premiere zum Empfang seines Programms entwickelt hat, nicht kommentiere. Bei derartigen technischen Lösungen zum Empfang eines Programms sehe ich nicht "Bevormundung" seitens des Anbieters im Spiel, schließlich steht es Ihnen als dem Kunden frei, sich für ein anderes Produkt zu entscheiden, wenn Sie mit dem Angebot nicht mehr zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Achterkamp,

nach erneuter Prüfung in meinem Haus kann ich Ihnen zu dem von Ihnen geschilderten Problem Weiteres mitteilen.

Der Sachverhalt ist dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bekannt. Zahlreiche Bürger haben u.a. das BMELV darauf aufmerksam gemacht, dass Betreiber von Kabelnetzen ihren Kunden zum Empfang digitaler Programme die Verwendung betriebseigener Receiver (Set-Top-Box) vorschreiben. Verbrauchern ist dadurch die Möglichkeit verwehrt, Set-Top-Boxen anderer Hersteller zu nutzen. Es handelt sich hierbei um ein kartellrechtliches Problem. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das Bundeskartellamt hat im August 2008 Verfahren gegen zwei Kabelnetzbetreiber sowie den Pay-TV-Anbieter Premiere eingeleitet und ermittelt wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Das BMELV ist darüber unterrichtet worden, dass die Verfahren voraussichtlich im Frühjahr 2009 abgeschlossen sein werden. Zum Erhalt von weiteren Informationen möchte ich Ihnen raten, sich direkt an das Bundeskartellamt ( http://www.bundeskartellamt.de ) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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