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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Rafael F. •

Frage an Ilse Aigner von Rafael F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Fr. Aigner,

aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss für Bildung,Forschung und Technikfolgeabschätzung wende ich mich an sie mit der Frage, was sie über Legasthenie und Dyskalkulie wissen?Und welche (längst fälligen) Maßnahmen ihr ausschuss für notwendig hält.

In sämtlichen Europäischen Industrienationen ist es im zuge von Bildungreformen auch zu einer lösung im bereich der Lese und Rechtschreibschwäche und der Rechenschwäche gekommen.

In den USA,Frankreich,Großbritannien, der Schweiz und den Beneluxstaaten werden die Obengenannten Lernschwächen auch nicht mehr als Krankheiten behandelt sondern in Leistungsklassen betreut.

Ich verstehe das sich ein so altes und ehrwürdiges Schulsystem wie das Bayerische nicht einfach verändern lässt.
Aber nur durch veränderrungen der Struktur und der Didaktik lässt sich die Bildung in Deutschland verbessern, nicht durch immer weiteres verschärfen der Notenschlüssel!

Mit freundlichen Grüßen
Rafael Fleischmann (Schüler/BOS)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fleischmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sowohl Legasthenie als auch die Dyskalkulie sind international als Störungsbild anerkannt und in die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verantwortete "Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" eingestellt. Nach meiner Kenntnis leiden bis zu 4 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an Legasthenie, bis zu 10 Prozent an vorübergehenden Formen von Lese- und Rechtschreibschwäche. Über Zahlen zur Dyskalkulie verfüge ich leider nicht. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist eine wichtige Aufgabe der Schulpolitik. Diese wiederum ist Aufgabe der Länder, die sich zuletzt am 15. November 2007 auf für alle Länderverbindliche Grundsätze der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen verständigt haben. Darauf aufbauend, aber auch schon deutlich vordiesem Beschluss, haben die Länder selbstständig verschiedene Fördermaßnahmen beschlossen. Im Freistaat Bayern wurden die bereits seit 1980 bestehenden Maßnahmen zur Förderung sowie zum Nachteilsausgleich im Jahr 1999 anhand aktueller Forschungserkenntnisse überprüft und angepasst. Wesentliche Kernpunkte sind die besondere Förderung von Kindern mit diagnostizierter LRSim Anfangsunterricht der Grund- und Hauptschulen, etwa mittels eigener Förderstunden und klassenübergreifenden Stütz- und Förderkursen, daneben die Kooperation der Schulen mit den betroffenen Eltern, um eine Förderung auch außerhalb der Schule zu unterstützen, sowie der Nachteilsausgleich für die Betroffenen. Dieser kann beispielsweise aus der Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen, die ausschließlich der Feststellung von Rechtsschreibkenntnissen dienen, aus Zeitzuschlägen von bis zur Hälfte der regulären Arbeitszeit oder aus der Zulassung technischer Hilfsmittel zu Prüfungen bestehen. Diese Regelungen gelten im Übrigen nicht nur für das Fach Deutsch, sondern für alle Fächer. In begründeten Fällen kann eine Förderung sogar noch während der Berufsausbildung erfolgen. Trotz ähnlicher Förderbemühungen darf die Legasthenie nicht mit den verschiedenen Formen der Rechenschwäche gleichgesetzt werden. Hier ist ein Verzicht auf Notengebung nicht ohne Weiteresmöglich, da gerade in Mathematik und den Naturwissenschaften die korrekten Ergebnisse häufig essentiell und einzig ausschlaggebendes bzw. messbares Kriterium für Bewertungen sind. Umso wichtiger war es, dass die Kultusminister auch für die Fälle der Dyskalkulie weitreichende Fördermaßnahmen beschlossen haben. Die Wirkung dieser Maßnahmen bleibt abzuwarten. Ich bin aber zuversichtlich, dass insbesondere in Bayern alles unternommen wird, um den Betroffenen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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