Frage an Ilse Aigner von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zu meiner kürzlich an Frau Leutheusser-Schnarrenberger gestellten Frage mit folgendem Wortlaut?:
Warum gibt es keine ernstzunehmende Initiative im Deutschen Bundestag, folgenden UNSINN zu beseitigen: Arzneimittel, darunter natürlich auch lebensrettende, sind mit dem jeweils geltenden vollen Mehrwertsteuersatz belegt, dagegen werden u.a. Genußmittel wie Kaviar (weil "Lebensmittel"!) und Hunde- und Katzenfutter mit einem reduzierten Steuersatz von 7 % belegt.
Die generelle Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kann keine befriedigende Lösung sein!
Sehr geehrter Herr Schneider,
mit Ihrer Frage zur Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel sprechen Sie einen Aspekt an, der innerhalb der CDU/CSU-Fraktion immer wieder diskutiert wird. Dabei vertreten die Gesundheitspolitiker unserer Fraktion die Meinung, dass eine solche Halbierung zu begrüßen sei. Hingegen geben die Haushaltspolitiker zu Bedenken, dass zunächst die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden müssen, bevor ein solcher Schritt angegangen werden kann.
Grundsätzlich wird eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel befürwortet, allerdings nicht zum derzeitigen Zeitpunkt. Ich selbst halte die Idee der Halbierung auch für überlegenswert, anerkenne aber gleichwohl, dass der Haushaltskonsolidierung zum jetzigen Zeitpunkt Priorität eingeräumt werden muss. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel würde einen Steuerausfall von ca. 900 Mio. Euro mit sich führen.
Ich kann die Stellungnahme von Frau Leutheusser-Schnarrenberger nachvollziehen. Jedoch ist es in der Opposition immer einfacher, Forderungen aufzustellen ohne eine vernünftige Gegenfinanzierung. Die Bundestagsfraktion Die Linke beweist uns dies tagtäglich. Meine Kollegin von der FDP handelt zum Glück meist besonnener.
Die Frage einer möglichen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln sollte nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Produkten insgesamt erörtert werden. Ich stimme Ihnen zu, dass die generelle Abschaffung des reduzierten Steuersatzes keine befriedigende Lösung sein kann.