Frage an Ilse Aigner von Andreas S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
wie kann es sein, dass am 1.1.2010 in aller Stille vor der gesamten Weltbevölkerung der Codex Alimentarius verabschiedet wurde?
- http://www.bfr.bund.de/cd/541
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/016/1301654.pdf
- http://www.codexalimentarius.net/web/index_en.jsp
- http://www.zentrum-der-gesundheit.de/codex-alimentarius-ia.html
Warum haben Sie dies gegenüber den Medien und der Bevölkerung verschwiegen?
Die Lebensmittelrichtlinien des "Codex Alimentarius" sollten eine Schutzvorschrift für Verbraucher werden. Inzwischen haben die unterschiedlichsten Interessengruppen dieses Vorhaben zu ihren Gunsten verändert. Die Gesunderhaltung des Bürgers spielt keine Rolle mehr.
Machtinteressen und monetäre Interessen bestimmen den Inhalt dieses Papiers. http://www.zentrum-der-gesundheit.de/codex-alimentarius-ia.html
Seit 2002 hat die Kommission für den Codex Alimentarius ( http://www.bfr.bund.de/cd/267 ) still und leise ihre Rolle als internationale Organisation für öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegeben. Gesteuert von der Großindustrie liegt die heimliche Bestimmung des Codex nun darin, Profite der globalen Firmen-Konglomerate zu erhöhen und gleichzeitig die Kontrolle der Nahrungsmittel zu erlangen.
Ich denke Sie sind in diesem Falle nicht nur mir, sondern der gesamten deutschen Bevölkerung Rede und Antwort schuldig!
Einmal davon abgesehen, dass dieser Codx eine erhebliche Gefahr für die Menschen bedeutet, ist auch mit einer immensen Steigerung bei den Kosten im Gesundheitssystem die Folge!
Warum wurde zudem den Menschen immer erzählt, dass Fluor gesund sei, wo doch Ärtze das Gegenteil sagen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0040:DE:HTML
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/fluor.html
http://www.facharzt.de/content/red.otx/527,12754,0.html?sID=079a442a3f70016003bff6bdccf22092
http://www.jodkrank.de/Jodierung/Halogene/halogene.html
Was in aller Welt wird uns hier verheimlicht!?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schilling
Sehr geehrter Herr Schilling,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bereits seit einiger Zeit zirkulieren im Internet polemische Behauptungen zum Codex Alimentarius, welche wiederholt zu besorgten Anfragen von Bürgern an das BMELV geführt haben. Generell ist festzuhalten, dass derartige Behauptungen, sofern Sie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Kenntnis gelangten, noch in keinem einzigen Fall von konkreten Quellenangaben begleitet waren, auf welche Vorschriften aus dem Regelungswerk des Codex Alimentarius sie gestützt sein könnten. Sie entbehrten aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Grundlage.
Nur sachliche Informationen sind geeignet, dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu dienen. Erlauben Sie mir deswegen, Sie zunächst auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema Lebensmittelsicherheit aufmerksam zu machen, welche auch das Thema Codex Alimentarius berührt ( http://www.bmelv.de/cln_137/cae/servlet/contentblob/379730/publicationFile/42749/StrategienLebensmittelsicherheit.pdf ). Lebensmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung den Anforderungen der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Vorschriften entsprechen. Auch dürfen die Verbraucher beim Verkehr mit Lebensmitteln nicht getäuscht oder irregeführt werden. Der verantwortliche Hersteller, Importeur oder sonstige Inverkehrbringer von Lebensmitteln hat dafür Sorge zu tragen, dass das betreffende Erzeugnis den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht.
Der Codex Alimentarius ist eine gemeinsame Einrichtung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, auf globaler Ebene die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, den internationalen Handel mit Lebensmitteln fair zu gestalten und die Lebensmittelvorschriften weltweit zu koordinieren. Zu diesem Zweck entwickeln inzwischen 182 Codex-Mitgliedstaaten und eine Mitgliedsorganisation (die Europäische Gemeinschaft) unter Beteiligung von z.Zt. über 130 Beobachterstatus genießenden Nicht-Regierungsorganisationen aller - von der Produktion bis zum Verbraucher - an der Lebensmittelkette beteiligten Interessengruppen in der Codex Alimentarius Kommission bzw. ihren Fachgremien international abgestimmte Standards und Leitlinien. Diese Regelungen dienen den Mitgliedstaaten als Orientierung für die Erarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und als Richtschnur für den internationalen Lebensmittelhandel. Das Verfahrenshandbuch des Codex Alimentarius ( ftp://ftp.fao.org/codex/Publications/ProcManuals/Manual_19e.pdf ) führt hierzu explizit aus, dass Codex Standards und verwandte Texte weder Ersatz noch Alternative zu nationalen Gesetzen darstellen (siehe Seite 17, Allgemeine Grundsätze des Codex Alimentarius, Paragraph 3). Festzuhalten ist, dass Sie damit Empfehlungscharakter haben und deswegen weder Fristen oder Umsetzungsvorgaben enthalten (etwa - wie verschiedentlich behauptet - den 31.12.2009) noch die Codex Alimentarius Kommission diese für verbindlich erklären kann. Von Bedeutung ist, dass die Normen des Codex Alimentarius Referenznormen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) darstellen (vgl. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang A Nr. 3 a) des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, sog. SPS-Abkommen, siehe deutschen Text in http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:21994A1223(05):DE:HTML ) und von dieser u.a. bei Streitbeilegungsverfahren in Handelskonflikten herangezogen werden. Allerdings legt Art. 3 Abs. 3 des vorgenannten SPS-Abkommens fest, dass Mitglieder hiervon abweichende Maßnahmen mit einem höheren Schutzniveau ergreifen oder beibehalten können, wenn sie dies für erforderlich halten und hierfür eine wissenschaftliche Begründung gegeben ist oder dies bei fehlenden wissenschaftlichen Daten aus Vorsorgegründen als erforderlich erscheint.
Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern des Codex Alimentarius und arbeitet seit 1963 intensiv in den verschiedenen Gremien mit.
Da die Codex Alimentarius Kommission ein gemeinsam von der FAO und WHO getragenes Gremium ist, erklärt sich, dass für den Codex Alimentarius das im Bereich der Vereinten Nationen gültige Sprachenregime mit den Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch und Arabisch und teilweise Russisch zur Anwendung kommt.
Der Codex Alimentarius legt großen Wert auf die Transparenz seiner Arbeiten. Sämtliche Berichte über die aktuellen und bisherigen Tätigkeiten in den Codex Gremien sind unter der Internet-Adresse http://www.codexalimentarius.net/web/archives.jsp?lang=en verfügbar. Die Tagesordnungen der anstehenden Sitzungen sind unter der Adresse http://www.codexalimentarius.net/web/current.jsp?lang=en einsehbar. Alle als Grundlage für die Sitzungen der Codex Gremien dienenden Arbeitsdokumente finden Sie im Übrigen auf dem Internetserver der FAO ( ftp://ftp.fao.org/codex/ ). Eine Übersicht der im Codex Alimentarius aktiven Komitees können Sie sich unter der Adresse http://www.codexalimentarius.net/web/committees.jsp verschaffen.
Über die offizielle Internetseite des Codex Sekretariats ( http://www.codexalimentarius.net/web/index_en.jsp ) können Sie - in den drei Codex-Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Spanisch - Zugriff auf eine Liste aller aktuellen, ca. 400 Regelungen des Codex Alimentarius nehmen ( http://www.codexalimentarius.net/web/standard_list.do?lang=en ), die dort jeweils zum Herunterladen bereit stehen.
Als allgemeine Informationsquelle möchte ich Sie auf die den Codex Alimentarius betreffenden Informationsseiten im Internetangebot des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hinweisen, welche auch Links mit weiterführenden Hinweisen und Fundstellen zum Thema enthalten ( http://www.bmelv.de/cln_118/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Codex-Alimentarius/codex-alimentarius_node.html ). Informationen auf Englisch, einer der Arbeitssprachen des Codex Alimentarius, können Sie etwa auch der einschlägigen Internet-Seite der Schweiz als zuletzt amtierender Koordinator für die Codex-Region Europa entnehmen ( http://www.codexeurope.ch/ ). Gleiches gilt für entsprechende Veröffentlichungen anderer Codex-Regionen, wie etwa Afrika ( http://www.codexafrica.org/index.htm ) und Asien ( http://www.ccasia.org/ ). Die einschlägige Informationsseite der Europäischen Kommission ist unter der Adresse http://ec.europa.eu/food/international/organisations/codex_en.htm einsehbar. Hier haben Sie auch Zugriff auf Positionspapiere der Europäischen Gemeinschaft zu einzelnen Vorhaben des Codex, welche seit deren Beitritt zum Codex Alimentarius nach einem vom Rat der Europäischen Gemeinschaft festgelegten gemeinschaftsinternen Verfahren erarbeitet werden (vgl. im Einzelnen den Beschluss des Rates vom 17. November 2003 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Codex-Alimentarius-Kommission - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:309:0014:0021:DE:PDF ).
Ein häufiger im Zusammenhang mit dem Codex im Internet angesprochenes Thema ist bspw. dasjenige der Vitamin- und Mineralstoffe bzw. der Nahrungsergänzungsmittel. Diesbezüglich mache ich vorsorglich auf die bereits 2005 von der Codex Alimentarius Kommission beschlossene "Guideline for Vitamin and mineral food supplements" (CAC/GL 55-2005 - http://www.codexalimentarius.net/download/standards/10206/cxg_055e.pdf ) aufmerksam. Entgegen verschiedentlich verbreiteter, anderslautender Behauptungen sind darin keine Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Lebensmittel. Aus diesem Grund müssen derartige Produkte, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung den Anforderungen der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind den relevanten Seiten der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu entnehmen ( http://www.bmelv.de/cln_118/sid_4A298FA0EF60CD892BCA063317F50CAD/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Zusatzstoffe-Ergaenzungsmittel/Nahrungsergaenzungsmittel.html ).
Hinsichtlich der im Netz ebenfalls häufig aufgegriffenen Thematik der Heilkräuter und -pflanzen verweise ich erneut auf das im Netz verfügbare Verfahrenshandbuch des Codex Alimentarius: ftp://ftp.fao.org/codex/Publications/ProcManuals/Manual_19e.pdf. Gemäß Artikel 1 der Satzung des Codex Alimentarius (siehe Einzelheiten in Codex Verfahrenshandbuch, Seite 4 oben) ist das Hauptziel des Gemeinsamen FAO/WHO Lebensmittelstandardisierungsprogramms die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen und redliche Praktiken im Lebensmittelhandel sicherzustellen sowie die Koordinierung aller von internationalen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen im Zusammenhang mit Lebensmittelstandards übernommenen Arbeiten zu fördern. Für die Zwecke des Codex Alimentarius sind Lebensmittel definiert als jeder verarbeitete, halbfertige oder unverarbeitete, zum Verzehr durch Menschen bestimmte Stoff, einschließlich der Getränke, des Kaugummis und sämtlicher zur Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung der Lebensmittel verwendeten Stoffe. Die Definition umfasst ausdrücklich nicht Kosmetika, Tabak oder als Arzneimittel gebrauchte Substanzen (siehe Definition in Codex Verfahrenshandbuch, Seite 18 oben).
Des Weiteren rege ich vor dem Hintergrund der Eingangs erwähnten, im Internet zirkulierenden polemischen Informationen zum Codex Alimentarius insbesondere an, die Rubrik "Frequently asked questions" auf der Internet-Seite des Codex Sekretariates zu konsultieren ( http://www.codexalimentarius.net/web/faq.jsp ), in der auch auf einige dieser derzeit kursierenden Behauptungen eingegangen wird. Angesichts hier bekannt gewordener E-Mail-Aktionen könnten in diesem Zusammenhang möglicherweise auch zwei Mitteilungen des Bundes Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. ( http://www.bdhn-ev.de/135.html und http://www.bdhn-ev.de/137.html ) oder des Deutschen Zentralvereins der homöopathischen Ärzte e.V. ( http://www.dzvhae.com/portal/pics/abschnitte/190509010949_hn157mai09.pdf ) von Interesse sein.
Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Verfahrensregeln des Codex Alimentarius die Sitzungen der Codex Alimentarius Kommission und ihrer Fachgremien öffentlich sind. Ein eventuelles Anliegen, in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Bereich den jeweiligen Sitzungen beizuwohnen, ist direkt an das Codex Sekretariat zu richten. Angemerkt sei, dass die Bundesregierung seit vielen Jahren auch Nicht-Regierungsorganisationen als Mitglieder der deutschen Delegation die Teilnahme an den Beratungen der Komitees und der Codex Alimentarius Kommission ermöglicht. Dies erfolgt, um die Transparenz der Arbeiten und die Einbringung berechtigter Interessen zu gewährleisten.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB