Frage an Ilse Aigner von Olaf H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
mich beunruhigt, dass Nahrungsmittel mit inhaltlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland noch immer keine eindeutige und gesetzlich verankerte Kennzeichnung erhalten. Die freiwillige Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ ist doch eine Farce oder soll ich als Konsument davon ausgehen, dass alle ungekennzeichneten Lebensmittel mit GVO kontaminiert sind? Ich als Konsument habe schon lange keine Wahlfreiheit mehr, wenn es um die Entscheidung geht GVO von meinem Speiseplan zu verbannen (siehe http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/gentechnik/Gentechnikratgeber-2009.pdf ).
In Ihrer Stellungnahme bescheinigen Sie aber gerade diese Wichtigkeit: „ Jenseits der Frage der Sicherheit ist für mich von Bedeutung, dass sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Landwirte die Wahlfreiheit behalten, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden.“
Weiterhin haben Studien ergeben, dass das Herbizid Roundup, welches zur Vernichtung sämtlicher Vegetation auf den Feldern der gegen Roundup resistenten GVO eingesetzt wird, sich auch in der Nahrungsmittelkette wieder finden. D.h. auch in unseren Kühen, welche mit den GVO-Futtermitteln gefüttert wurden. Nachweislich führt dieses zum Zellsterben und schweren Embryonalschäden auch an menschlichen Zellen ( http://www.trueten.de/archives/5142-Gesundheitsschaedigung-der-Bevoelkerung-Umweltanwaelte-beantragen-sofortigen-Stopp-von-Roundup.html ).
Wie können Sie als zuständige Ministerin da weiterhin auf eine freiwillige Kennzeichnung plädieren? Oder können Sie erst handeln, wenn die ersten Missbildungen beim Menschen nachweislich durch Roundup verursacht wurden, damit die Konzerne bis dahin noch genug Profit einfahren können, wie im Vergleichsfall Contergan.
Was werden Sie aktiv tun, um eine gesetzlich verankerte Kennzeichnung durchzusetzen?
Mit der Bitte, meine Frage zu beantworten und nicht wie so oft auf Ihr Ministerium oder Ihre Homepage zu verweisen.
Sehr geehrter Herr Höch,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihr Unwohlsein bei der Vorstellung, ungekennzeichnete Lebensmittel könnten Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten, nachvollziehen. In der Tat ist es so, dass die auch für Deutschland bindende EG-Verordnung es zulässt, dass bis zu 0,9 % gentechnisch veränderte Bestandteile pro Zutat in einem Lebens- oder Futtermittel enthalten sein können, ohne dass dieses verpflichtend mit einem Hinweis auf Gentechnik versehen werden müsste. Die einzige Einschränkung ist, dass dieses Vorhandensein zufällig oder technisch unvermeidbar sein muss. Diese Regelung ist jedoch von den EG beschlossen worden und kann allein durch Deutschland nicht geändert werden.
Um dennoch hier für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Wahlmöglichkeit zu schaffen, habe ich als Ministerin die Ohne Gentechnik-Kennzeichnung eingeführt. Für so gekennzeichnete Lebensmittel dürfen keine Lebensmittelzutaten verwendet werden, die Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten, selbst wenn diese Spuren nach Europarecht nicht zu kennzeichnen wären. Die Nutzung dieser Kennzeichnung ist zwar freiwillig, die Voraussetzungen sind jedoch gesetzlich im Gesetz zur Durchführung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG) geregelt und daher verpflichtend. Verbraucher sind somit in der Lage, sich durch den Kauf eines Lebensmittels mit der Kennzeichnung Ohne Gentechnik für ein Produkt zu entscheiden, bei dem überhaupt keine gentechnisch veränderten Zutaten verwendet wurden. Dies führt auch aus Sicht vieler Verbraucherverbände zu einer deutlichen Stärkung der Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der zweite Punkt, den Sie ansprechen ist das Pflanzenschutzmittel Roundup. Dieses Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Glyphosat. Nach Auskunft des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind mit Glyphosat zahlreiche Fütterungsversuche an landwirtschaftlichen Nutztieren durchgeführt worden. In diesen Versuchen erhielten Kühe, Schweine, Hühner und Ziegen glyphosathaltiges Futter, und es wurden dann Milch, Eier und Fleisch auf Rückstände analysiert. In den meisten Proben waren gar keine Rückstände bestimmbar; die höchsten Rückstände wurden in Nieren gefunden. Legt man die Belastung von Glyphosat in Futtermitteln zugrunde, dann sind nach Auskunft des Bundesamtes die Rückstände in tierischen Produkten, so sie denn überhaupt auftreten, auch im ungünstigsten Fall so niedrig, dass sie kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen. Dies habe die toxikologische Beurteilung im EU-Bewertungsverfahren ergeben. Auf Basis dieser Bewertungen sind für Glyphosat in tierischen Erzeugnissen EU-weite Rückstandshöchstgehalte festgesetzt worden. Damit lässt sich die Sicherheit von tierischen Lebensmitteln auch überwachen.
Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben, und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner MdB