Warum gibt es keinen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie in Brandenburg bis zum Abitur?
In Brandenburg gibt es die "Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung - LRSRV)" diese ermöglicht einen Nachteilsausgleich bei Legasthenie "In den Jahrgangsstufen 1 bis 10, der Sekundarstufe II und in den Bildungsgängen des zweiten Bildungsweges" (Abs.2 §5) Jedoch bei Dyskalkulie nur "In den Jahrgangsstufen 1 bis 10" (Abs.3 §7). Wie ist diese Differenz noch zu erklären, wo der KMK Beschluss zum Thema bereits 20 Jahre veraltet ist und sich auf einen nicht aktuellen Forschungsstand bezieht? Wie positionieren sie sich zu der Petition "Dyskalkulie: Chancengleichheit, jetzt!" auf change.org (https://chng.it/c25XvmNw) und sehen sie hier Handlungsbedarf für Brandenburg und werden sie sich für eine Änderung der Verordnung sowie des KMK Beschlusses einsetzen?