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Frage von Matthias B. •

Frage an Ilkin Özışık von Matthias B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Özisik,

wie sehen Sie und Ihre Partei die Rechtmäßigkeit der GEZ bzw. der Haushaltsgebühr? Streben Sie eine Besserung der aktuellen Situation an oder sind Sie der Ansicht, dass die Einforderung einer Gebühr nur aufgrund der theoretischen Möglichkeit der Inanspruchnahme gerechtfertigt ist?

Meine Ansicht in Kürze:
1. Der Bildungsauftrag wird nur durch sehr wenige der zahllosen Spartenkanäle erfüllt.

2. Die Grundversorgung wäre durch zwei Sender (z.B. ARD und ein Regionalsender) problemlos zu erreichen.

3. Ein Konkurrieren um Einschaltquoten und teure Ereignisse/Filme mit den Privaten widerspricht der Natur und ursprünglichen Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen.

4. Selbiges gilt für Werbung für und auf jenen Sendern.

5. Durch Verschlüsselung der über den Grundbedarf (s.o.) hinausgehenden staatlichen Sender wäre eine tatsächliche Bezahlung für gewollte Inhalte möglich. Das System wäre somit demokratisch und beruhte nicht auf Staatswillkür.

6. Die aktuellen Gebühren erscheinen nur jenen niedrig, die a) die Leistungen in Anspruch nehmen und b) ein Einkommen haben. Als Student, z.B., sind knapp €20 im Monat äquivalent zu einer Woche Essen und bei Zutreffen von (a) eine nicht tragbare Geldverschwendung.

Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass jedes deutsche Gericht die Einforderung einer Gebühr für nicht in Anspruch genommene Leistungen ODER die Inanspruchnahme bei freier Zugänglichkeit ohne Eingehen und Einwilligung in einen rechtsgültigen Vertrag als ungesetzmäßig ansehen würde und der Staat dennoch dieses schon fast kriminelle Vorgehen seit Jahrzehnten betreibt.

Da in Berlin gerade die Wahlen bevorstehen, interessiert mich Ihre Ansicht und die Ihrer Partei dazu natürlich besonders, da neben der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes dies eines der für mich persönlich relevantesten Themen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
M. Busch

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Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den GEZ-Gebühren.

Die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühren ist durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Ob und in welcher Höhe die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert werden, ist nicht in das Belieben der Politik gestellt. Vielmehr erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen aus dem Grundgesetz abgeleiteten Funktionsauftrag. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der aus diesem Funktionsauftrag sich ergebende Finanzierungsbedarf gesetzlich sicherzustellen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Änderung des entsprechenden Staatsvertrages zur Einführung des Haushaltsbeitrages im letzten mit breiter Mehrheit beschlossen.

Für die SPD war und ist von besonderer Bedeutung, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich unverändert bleiben. Für bestimmte „Härtefälle“ wurden zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgenommen. Hinzukommt, das auch die Kontrollintensität der GEZ erheblich reduziert wurde. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird. Gleichzeitig können sich nicht wie bisher einseitig „Schwarzseher“ vor ihrer Beitragspflicht zu Lasten der Allgemeinheit drücken, so dass insgesamt mehr Gerechtigkeit geschaffen wurde.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben einen gesetzlich definierten Bildungsauftrag, deshalb ist es auch aus meiner Sicht notwendig, dass sich an deren Finanzierung alle Bürgerinnen und Bürger solidarisch beteiligen. Die Begründung, dass man sie nicht nutze und deshalb auch nicht bezahlen will, müsste dann auch für Kindergärten, Schulen, Theater, Bibliotheken etc. gelten, die der eine oder die andere von uns auch nicht nutzt und dennoch solidarisch mitfinanziert.

Mit freundlichem Gruß