Portrait von Ilka von Boeselager
Antwort von Ilka von Boeselager
CDU
• 13.12.2010

(...) Dieses ist grundsätzlich für die Bedarfsklärung, konzeptuelle Prüfung, das Abklären einschlägiger Auflagen und die letztliche Betriebserlaubnis zuständig. Bewilligungsbehörden sind die Landesjugendämter, in Ihrem Fall also das Landesjugendamt in Köln. Zusätzliche Mittel können gegebenenfalls aus verschiedenen Fördertöpfen, abhängig von der detaillierten Ausgestaltung und dem modellhaften Charakter der geplanten Kindertagesstätte, eingeworben werden. (...)

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