Frage von Rainer S. • 29.11.2022
Wird das Kindergeld beim Bürgergeld mit verrechnet
Antwort von Hubertus Heil SPD • 22.06.2023
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil