Wieso sind Firmen nicht verpflichtet, Ihren Mitarbeitern im Falle von Streiks der Verkehrsunternehmen, Leihfahrräder zur Verfügung zu stellen?
Es kann nicht sein dass ein Arbeitnehmer das Nachsehen hat, wie soll er zur Arbeit kommen wenn Verkehrsunternehmen streiken. Oder man darf keinen Arbeitsvertrag mehr annehmen in Zukunft, ausser es befindet sich eine Klausel darin, dass im Streikfalle die Firma für das Ersatzfahrzeug (Auto, Fahrrad, E-Roller) aufkommt und dieses Fahrzeug zur Verfügung stellt. Oder die Gewerkschaft ist verpflichtet, ausreichend Leihfahrzeuge für die arbeitende Bevölkerung vorrätig zu halten. Ansonsten ist Arbeit annehmen nicht mehr möglich. Man könnte auch beschliessen, dass Agenturen für Arbeit oder alle Jobcenter entsprechende Fahrzeuge bereitstellen muss im Streikfall, und natürlich die Kosten vergüten muss, für die Streiktage, an denen man sein teures Monatsticket nicht benutzen kann. Entschädigung könnte auch die Gewerkschaft an die betroffene Bevölkerung zahlen.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein Streik ist ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel einer Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzung.
Im Fall eines Streiks einer Gewerkschaft gegen ein Verkehrsunternehmen kommt es u.a. zu Zugausfällen. Die Fahrgäste erhalten in der Regel eine Entschädigung seitens des Unternehmens, welches auch einen Notfallplan entwickelt, um eine Grundversorgung zu gewährleisten. Eine Entschädigung seitens der Gewerkschaft ist rechtlich nicht vorgesehen.
Eine Bereitstellung von Leihfahrrädern o.ä. wäre aus logistischen und finanziellen Gründen kaum umsetzbar. Ebenfalls ist es keine Aufgabe der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter, Fahrzeuge bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB