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Hubertus Heil
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Frage von Anita H. •

Wieso bekommen Erwerbsminderungsrentner, die wirklich nicht mehr arbeiten können, eine jämmerliche Erwerbsminderungsrente und kein Bürgergeld das wesentlich höher ist?

Sehr geehrter Herr Heil,
Sie sind ja anscheinend ein Gerechtigkeitsmensch, warum handeln Sie nicht danach? Wieso wird die Erwerbsminderungsrente erst zum 01.07.2024 angepasst und nicht rückwirkend ins Jahr 2019. Es sollten viel mehr Sammelklagen geben. Und warum bekommen Bürgergeldempfänger die nicht arbeiten wollen mehr Geld vom Staat? Ich kenne Einige.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert. Jetzt erreichen wir mit der geplanten Verbesserung auch diejenigen, die bislang leer ausgingen.

Der pauschale Zuschlag ab 1. Juli 2024 soll nun auch beim Bestand an Erwerbsminderungsrenten die Höhe der monatlichen Rente spürbar verbessern. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Der Zuschlag bildet in seiner Wirkung eine Verlängerung der Zurechnungszeit bis zu diesem Alter entsprechend einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Mrd. Euro ab.

Durch den Zuschlag werden die Anspruchsberechtigten künftig spürbar besser als bisher abgesichert. Insgesamt werden so rund 3 Millionen Renten erhöht, was einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Milliarden Euro – jedes Jahr – entspricht. Hier wurde ein fairer Ausgleich zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswerten und finanziell Möglichen erreicht. Gleichzeitig macht diese Zahl aber auch deutlich, welch hohe Bedeutung die Bundesregierung diesem Vorhaben beigemessen hat. Hiermit wurde ein Ausgleich zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Möglichen erreicht.

Ein früheres oder rückwirkendes Inkrafttreten der Verbesserung ist nicht möglich. Ein rückwirkender Eingriff in bestehende Rentenansprüche ist aufgrund von vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Leistungen der Sozialversicherung und der komplexen Berechnungselemente der gesetzlichen Rente nicht möglich. Zudem müssen die finanziellen Auswirkungen beachtet werden, der bei einem rückwirkenden Inkrafttreten die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und damit die Beitragszahler überlasten würde.

Was das Bürgergeld betrifft, so ist dies ein Mindestsicherungssystem, das sich grundsätzlich an Erwerbsfähige richtet (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruchsberechtigt sind sowohl Erwerbslose als auch Erwerbstätige, deren Einkommen das Existenzminimum unterschreitet, jeweils mit ihren Familien und Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern. Es handelt sich um ein Fürsorgesystem, dessen Leistungen dazu bestimmt sind, gegenwärtige Mindestbedarfe zu decken bzw. eine aktuelle Hilfebedürftigkeit zu beseitigen. Dieses „menschenwürdige Existenzminimum“ ist verfassungsrechtlich verbürgt und steht dem anspruchsberechtigten Personenkreis losgelöst von einer Erwerbsbeteiligung zu. Wer als Erwerbsfähige*r Bürgergeld bezieht, muss sich aber um Arbeit bemühen und grundsätzlich jede zumutbare Arbeit aufnehmen; bei Zuwiderhandlungen können die Leistungen gemindert werden. Diejenigen, die in ihrem Erwerbsleben über viele Jahre Grundsicherungsleistungen bezogen haben, haben dadurch regelmäßig auch keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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