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Hubertus Heil
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Frage von Franz-Josef S. •

Wie wollen Sie arbeitsfähige Menschen im Bürgergeld für eine steuerpflichtige Arbeit begeistern, die morgens um 7:00 beginnt und gegen 16:00 endet, ohne Fahrzeit?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Lassen Sie mich zu Beginn eine Sache klarstellen: Arbeit ist für den Großteil unserer Gesellschaft mehr als Broterwerb. Sie bringt Austausch, Anerkennung, Sinn - und später eine vernünftige Rente. Wer arbeitet, hat die Chance auf Aufstieg, auf mehr Geld und Wohlstand.

Das Bürgergeld ist zuallererst eine Leistung unseres Sozialstaates. Es sichert Menschen ab, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. In eine solche Situation kann jede und jeder im Leben geraten: Menschen verlieren ihren Job, können wegen einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten oder müssen ihr Geschäft schließen, weil die Kundschaft fehlt.

Auch mit der letzten Erhöhung sichern die Bürgergeld-Regelsätze weiter nur das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger. Ziel und zentrales Element des Bürgergeldes ist es immer, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. In den bundesweit rund 400 Jobcentern beraten und unterstützen die Mitarbeitenden die Bürgergeldbeziehenden. Dies umfasst die Hilfe bei der Stellensuche, die Unterstützung mit Leistungen zur Eingliederung an Bürgergeldbeziehende und Arbeitgeber sowie die Beratung zur gesamten Lebenssituation. Die Jobcenter engagieren sich täglich, um Menschen in Notlagen zu helfen und den Weg zurück in Arbeit aufzuzeigen.

Wer eine Arbeit aufnimmt, hat außerdem immer mehr auf dem Konto als jemand, der Bürgergeld empfängt. Manche behaupten, dass der Anreiz, einen Job anzunehmen, durch die Regelsatzerhöhung gesunken ist – insbesondere, wenn dieser mit dem Mindestlohn vergütet wird. Eine aktuelle Berechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung widerlegt diese These: Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben im kommenden Jahr pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher*innen von Bürgergeld. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern, in der ein Elternteil zum Mindestlohn arbeitet und der zweite nicht erwerbstätig ist, hat netto zwischen 412 und 640 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug, je nach Alter der Kinder. Bei drei Kindern liegt der Einkommensvorteil zwischen 429 und 771 Euro. Die Berechnung können Sie hier abrufen: https://www.wsi.de/data/mindestlohn_buergergeld_lohnabstand_2024.xlsx.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurden außerdem die Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter für die Bürgergeldbeziehenden deutlich erweitert. Der Fokus liegt auf der intensiven Betreuung der Menschen sowie auf Qualifizierung und Weiterbildung. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Wer eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung braucht, um eine nachhaltige Beschäftigung aufzunehmen, wird von den Jobcentern unterstützt. Denn die Menschen sollen langfristig von ihrer Arbeit - möglichst ohne zusätzliche staatliche Leistungen - leben können. Mit dem Jobturbo hat die Bundesregierung außerdem einen weiteren Impuls gesetzt, um die Aufnahme von Arbeit noch stärker in den Fokus zu rücken.

Aus Sicht der SPD darf eine solidarische Gesellschaft niemanden hängen lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Genau das tun wir.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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