Wie stellt sich die Regierung eine Lösung in der Unterstützung der vergessene Bundesbürger zu den Explodierten Energiekosten vor?
Sehr geehrter Herr Heil,
gerade habe ich aus den Nachrichten über den Beschluss erfahren, dass die Kunden von Erdgas und Fernheizung eine Unterstützung vom Staat erhalten werden, die Übernahme der Abschlagzahlung eines Monats! Diese Bürger in Deutschland, die mit Flüssiggas, Holzpeletts oder noch mit Oel heizen müssen, werden wieder vollkommen vergessen. Was wird man diesen Bürgern antworten, mit welcher staatlichen Unterstützung können diese Bürger rechnen, oder fallen diese wieder einfach unter den Tisch? Bisher wurden diese Bürger in keinster Weise, in noch keiner Debatte überhaupterwähnt, wie hier eine staatlichen Unterstützung aussehen könnte. Dennoch müssen diese Bürger die höheren Kosten bisher allein schultern. Hier lässt man die Bürger mit den höheren Kosten, bewust allein! Es wäre dringend an der Zeit, diese vergessenen Bürger entsprechend in den bereits gefassten Beschlüssen auch zu berücksichtigen. Schon auf Grund der Gleichstellung aller Bundesbürger vor dem Gesetz.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, Härtefallhilfen für private Haushalte einzuführen, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 betroffen waren. Für diese Härtefallhilfen hat die Bundesregierung insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt, die nach Bedarf auf die Länder aufgeteilt werden. Die Antragsstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgen über die Bundesländer.
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html.
Als Direktantragstellender können Sie Ihren Antrag direkt in Ihrem Bundesland einreichen. Den Link zu der Antragsplattform für Ihr Bundesland finden Sie unter Ziffer 3.3. im FAQ unter dem oben genannten Link.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil