Frage von Jana M. • 03.02.2024
Wie passt es zur Politik und zu den Aussagen zur Fachkräfteeinwanderung, dass 68% der Ankommenden aus den 8 wichtigsten Asylherkunftsländern nicht als Fachkräfte definiert werden?
Laut des BA-Lagebericht kommen diese lediglich für Helfertätigkeiten in Frage.
Antwort von Hubertus Heil SPD • 25.03.2024
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Humanitäre Migration von Geflüchteten und die Erwerbsmigration von Fachkräften nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgen unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Frage, ob eine Person als Fachkraft nach § 18 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz eingestuft wird, gelten die im Fachkräfteeinwanderungsrecht genannten Voraussetzungen zu Qualifikation, Arbeitsangebot und allgemeinen Beschäftigungsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB