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Frage von Thomas S. •

Wie oft wurde die Rentenkasse seit der Ölkrise 1972 geplündert?

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 Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlagesystem finanziert. Hierdurch bedingt werden in der Regel die Einnahmen im gleichen Jahr für die Bestreitung der Ausgaben verwendet. Eine Rentenkasse gibt es insoweit nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage die Finanzierung der sogenannten versicherungsfremden, nicht beitragsgedeckten Leistungen ansprechen. Hierzu gibt es folgendes zu bedenken:

Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet. Richtig ist, dass die Rentenversicherung aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch Leistungen des sozialen Ausgleichs erbringt. Dazu zählen zum Beispiel Kindererziehungszeiten, die zu höheren Renten für Versicherte, die Kinder erzogen haben, führen. Diesen Leistungen stehen aber keine (früheren) Beitragszahlungen gegenüber.

Der Bund beteiligt sich in erheblichen Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundeszuschüsse sind aber auch dadurch gerechtfertigt, dass die Rentenversicherung Leistungen des sozialen Ausgleichs erbringt, die nicht durch Beiträge gedeckt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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