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Hubertus Heil
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Frage von Klaus D. •

Wie kann es sein das sich Deutschland 3.5 Mio. Hartz 4 Empfänger leistet, aber keine Facharbeiter daraus resultieren

Sehr geehrter Herr Heil, ich war selbst Arbeitslos und habe mich trotz Steine die mir teilweise durch das Arbeitsamt in den Weg gelegt wurden durchgesetzt um eine saubere Umschulung zu bekommen, ich bin nun in der IT unterwegs und mir hat der lange Kampf geholfen. In meinem direkten Umfeld habe ich mind. 3 Hatz4 Empfänger die arbeiten könnten aber nicht wollen, warum soll ich hier eine weitere Erhöhung von Leistungen absegnen ohne diese zu fordern sich anzustrengen sich in die Gesellschaft einzubringen, für diese sollten härtere Maßnahmen erfolgen und Streichung sämtlicher Geldleistungen, sondern mit Essensgutscheinen geholfen werden. Wir können uns nicht leisten Leute durch zu füttern die nicht willens sind sich in die Gesellschaft einzufügen, warum soll die Gesellschaft ihnen helfen. Vor allem bei diesen vielen offenen Stellen die besetzt werden könnten. Der gelbe Schein wird oft missbraucht wozu haben wir Amtsärzte

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).

Das Bürgergeld-Gesetz sieht allerdings weiterhin vor, dass Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dazu verpflichtet sind, selbst daran mitzuwirken, soweit es geht, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen.

Das heißt: Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen jedoch nicht nur mit staatlichen Fürsorgeleistungen versorgt werden. Sie sollen gleichzeitig in ihrer Eigenverantwortung so gestärkt und unterstützt werden, dass ihre Hilfebedürftigkeit möglichst vermieden, überwunden oder verringert wird. Den Mitwirkungspflichten und ihrer Durchsetzung kommt dabei eine nicht unbedeutende Rolle zu.

Grundgedanke beim neuen Bürgergeld ist eine kooperative Beziehung zwischen den Leistungsberechtigten und Jobcentern auf Augenhöhe. Mit der Reform werden die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt. In diesem Sinne wurden auch die Leistungsminderungen auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2019 neu geregelt.

An Mitwirkungspflichten wird im Bürgergeld-Gesetz festgehalten. Leistungsminderungen sind seit Jahresbeginn 2023 möglich, wenn leistungsberechtigte Menschen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder nicht zu Terminen erscheinen. Erscheinen Bürgergeldberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin im Jobcenter wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei Pflichtverletzungen – wie auch der wiederholten Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes – greift eine gestaffelte Minderung. Pflichtverletzungen, die zu Leistungsminderungen führen können, werden im Übrigen auch dann angenommen, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch ihr – negatives – Verhalten eine Einstellung vereiteln.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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