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Hubertus Heil
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Frage von Frank K. •

Wie errechnet sich die Prognose von 3,5% Erhöhung der gesetzlichen Altersrente ab Juli 2024?

Sehr geehrter Herr Heil,
Die gesetzliche Altersrente folgt in Ihrer Höhe der allgemeinen Lohnentwicklung. Diese zeigt eine Steigerungsrate von ca. 6% in 2023. Wieso beträgt dann die Prognose für die Rentenerhöhung in 2024 - basierend auf der Lohnentwicklung in 2023 - nur 3,5%?
Die offensichtliche Diskrepanz zwischen diesen beiden Raten wird noch viel größer, wenn man die sogen. Inflationsausgleichsbeträge bis zu 3000 € für Lohnempfänger in zahlreichen Branchen hinzurechnet. Diese Beträge gehen nicht in die allgemeine Lohnentwicklung ein, sind also nicht für die Rentenentwicklung wirksam.
In Summe würde deshalb eine sehr deutliche Schlechterstellung der Rentner resultieren. Bei Gleichbehandlung von Lohnempfängern und Rentnern käme man auf eine Rentensteigerung von deutlich oberhalb 6% ab 2024. Sind Rentner weniger stark von der allgemeinen Inflation betroffen? - doch wohl nicht.
Über eine nachvollziehbare Begründung für den Prognosewert von 3,5% würde ich mich freuen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Rentenanpassung von 4,57 Prozent. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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