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Hubertus Heil
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Frage von Günther K. •

Wie erklären Sie Ihre Behauptung, die Rentenerhöhung im vergangenen Jahr sei "nicht gering" gewesen?

in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe behaupten Sie, die Rentenerhöhung im vergangenen Jahr sei nicht gering gewesen, sei jedoch unter der Inflationsrate geblieben.
Was bedeutet für Sie in diesem Zusammenhang "nicht gering" wenn die Gehälter in vielen Branchen, die Beamtenbesoldung und die dazugehörigen Pensionen aber deutlich stärker gestiegen sind? Zusätzlich haben viele Arbeitnehmer und auch die Beamten und Versorgungsempfänger eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung erhalten, die die Rentenerhöhung vieler Rentner deutlich überstiegen hat!
Viele Rentner und Rentnerinnen fühlen sich von Ihrer "Sozialpolitik" völlig abgehängt! Wie wollen Sie die Stimmen dieser großen Wählergruppe jemals wieder gewinnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.  

Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.

Das bedeutet grundsätzlich auch: Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 blieb mit 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten zwar hinter der Inflation zurück, aber auch die Beschäftigten mussten Reallohneinbußen hinnehmen. Zudem war dies nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Insofern war die Rentenerhöhung im Jahr 2023 nicht gering. 

Grundsätzlich ist es unser Anliegen, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent und das Rentenniveau liegt ebenfalls stabil bei gut 48 Prozent. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau allerdings nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Mit dem am 29. Mai im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf für das Rentenpaket II wird die Bundesregierung die Renten in Deutschland auch für die Zukunft stabil halten.

Dazu wird die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent mit dem Einstieg in die teilweise kapitalgedeckte Finanzierung für die gesetzliche Rentenversicherung durch die Gründung der Stiftung Generationenkapital verbunden.

Das dauerhafte Rentenniveau von 48 Prozent ist ein zentrales Versprechen im Hinblick auf eine verlässliche Rente an die kommenden Generationen. Neben den Beiträgen und Bundeszuschüssen wird das Generationenkapital ein weiteres Standbein der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Mit den Erträgen des Generationenkapitals soll perspektivisch der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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