Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!
Sehr geehrter Herr Heil,
wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Hierüber würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. L.
Sehr geehrte Frau L.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorgen kann ich gut nachvollziehen.
Ich bin der Meinung, dass der Nachzug von Geschwistern ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Familienzusammenführung ist.
Der Geschwisternachzug muss geregelt werden, denn Eltern sollten sich nicht zwischen ihren Kindern in Herkunfts- oder Transitländern und ihren Kindern in Deutschland entscheiden oder aufteilen müssen. Deshalb haben wir das Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert und werden das Thema im sogenannten „Migrationspaket II“ angehen, welches nach jetziger Planung Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden soll. Während der Verhandlungen werden wir darauf achten, dass auch Geschwisterkinder, deren Eltern beispielsweise verstorben sind, nicht vergessen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament und den zuständigen Behörden zu einer guten Lösung kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil