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Hubertus Heil
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Frage von Viktor N. •

Wenn sie sagen, dass die Rentenerhöhung am 01.07.2024 höher wird als die Inflation, welche Inflationswert meinen sie dann, die Inflation des Jahres 2023 oder die aktuellen Monatswerte ?

Ich hoffe sie meinen den Inflationswert von Jahr 2023. Das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 ist ja auch Grundlage für die Rentenformel. Mir ist natürlich klar, dass die aktuelle Monatsinflation für den Staat billiger wäre.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Bitte lassen Sie mich zunächst zur Rentenversicherung und der Rentenanpassung Folgendes voranstellen: Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich also vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt. 

Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist bereits seit dem Jahr 1957 ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel dieser Anpassungsmethodik war und ist es, in guten wie in weniger guten Jahren sicherzustellen, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. 

Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme. Die diesjährige Rentenanpassung liegt mit 4,57 Prozent deutlich über der Inflation im Frühjahr März 2024. Zudem liegt die Rentenanpassung mit 4,57 Prozent im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. 

Festzuhalten bleibt, dass langfristig betrachtet eine Anbindung der Renten an die Löhne für die Rentenempfänger deutlich günstiger ist als eine Preisindexierung der Renten (Ausrichtung der Rentenanpassungssätze an den Preissteigerungsraten). Die Nettostandardrente – also die Bruttorente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Arbeitsjahren, vermindert um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – hat sich von 1957 bis 2023 real – also nach Abzug der Preissteigerungen – mehr als verdoppelt (Anstieg auf das 2,13-fache). Bei einer Preisindexierung wäre die Nettostandardrente dagegen real auf dem Stand von 1957 geblieben. Dieser Vergleich macht deutlich, welch hohe Bedeutung die Lohnbezogenheit der Rente für alle Rentnerinnen und Rentner hat. 

Zudem ist zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, sodass eine Rentenanpassung, die der Lohnentwicklung folgt, finanziert werden kann. Für eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten müssten die Beschäftigten hingegen mehr Beiträge zur Finanzierung aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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